Besoldungsgruppen A 2 bis A 5: Karriere, Aufgaben und Gehalt im Einfachen Dienst

Die Besoldungsgruppen A 2, A 3, A 4 und A 5 gehören zur Laufbahngruppe des Einfachen Dienstes (Qualifikationsebene 1). Sie stellen die untersten Besoldungsgruppen der Beamtenlaufbahn dar (A 1 wurde aufgehoben). Die Tätigkeiten umfassen in der Regel einfache, unterstützende Verwaltungs- und Assistenzaufgaben nach klaren Anweisungen. Diese Gruppen dienen oft als Grundlage für den Aufstieg in den Mittleren Dienst (A 6).

A 2 bis A 5 im Überblick

  • Laufbahngruppe: Einfacher Dienst / Qualifikationsebene 1 (QE1)
  • Eingangsamt: A 2 (in den meisten Ländern nur noch selten besetzt)
  • Spitzenamt: A 5 (Amtsmeister/in)
  • Typische Tätigkeiten: Assistenz, Botendienst, Pfortendienst, Registratur, Justizwachtmeisterei.

Gemeinsame Aufgaben und Ämter im Einfachen Dienst

Typische Ämter des Einfachen Dienstes, wie der Justizwachtmeister oder Mitarbeiter im Servicebereich, durchlaufen die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 schrittweise durch Beförderung. Die Qualifikation ist für alle Gruppen ähnlich.

Besoldungsgruppe Amtsbezeichnung (Nichttechnisch) Art des Amtes Typische Beispiele
A 2 Oberamtsgehilfe / Hauptamtsgehilfe Eingangsamt Justizwachtmeister (Einstieg), Mitarbeiter Infothek
A 3 Oberamtsgehilfe / Hauptamtsgehilfe Beförderungsamt Justizwachtmeister (mit Bewährung), Poststelle
A 4 Amtsmeister / Oberamtsmeister Beförderungsamt Sachbearbeitung Jobcenter (unterstützend), Fahrer/Botendienst
A 5 Amtsmeister / Oberamtsmeister Beförderungsamt (Spitzenamt) Registraturleitung (klein), Justizwachtmeister (Spitze)

Voraussetzungen für den Einfachen Dienst (A 2 bis A 5)

Der Zugang zum Einfachen Dienst erfordert in der Regel die niedrigste Qualifikationsebene.

  • Qualifikation: Erfolgreicher Hauptschulabschluss oder gleichwertig; ggf. abgeschlossene Berufsausbildung (je nach Dienstherr).
  • Persönliche Voraussetzungen: Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung (geregelt im Beamtenstatusgesetz).
  • Vorbereitungsdienst: Meist ein kurzer Dienst von 6 Monaten oder eine formlose Verwendungsprüfung.
  • Aufstieg: Beförderungen von A 2 nach A 5 erfolgen nach Eignung, Leistung und Bewährung; der weitere Aufstieg führt in den Mittleren Dienst (A 6).

Gehalt, Stufen und Zulagen (Einfacher Dienst)

Das Grundgehalt im Einfachen Dienst ist das niedrigste der A-Besoldung. Als Beispiel: Ein lediger Bundesbeamter in A 3, Stufe 4 erhält ein Grundgehalt von ca. 2.450 € Brutto (Stand 2025).

Zusätzlich zum Grundgehalt können Zulagen für ungünstige Dienstzeiten (z.B. Nacht- oder Sonntagsdienst, relevant für Wachtmeister) oder der Familienzuschlag hinzukommen.

Besoldungstabellen als PDF:

Dienstposten- und Stellenbewertung (KGSt®-Modell)

Die Bewertung eines Amtes bzw. Dienstpostens – und damit seine Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe – richtet sich nach den dienstherrenspezifischen Vorschriften. In Bund, Ländern und Kommunen existieren hierfür unterschiedliche Verfahren und Bewertungsmodelle. Häufig kommen analytische Bewertungsverfahren zum Einsatz, die Anforderungen wie Verantwortung, Komplexität, Selbständigkeit oder notwendige Qualifikation systematisch erfassen. Zum Beispiel wird in vielen Kommunalverwaltungen das KGSt®-Modell verwendet.

Die Einstufung in A 2 bis A 5 basiert auf den geringsten Anforderungen an Ausbildung und Erfahrung. Die Differenzierung zwischen den Gruppen erfolgt hauptsächlich über die Dauer der Bewährung und die geringfügige Zunahme der Verantwortung.

Bewertungsmerkmal Prozent Punkte
Informationsverarbeitung25250
Dienstliche Beziehungen10100
Selbständigkeit / Ermessen10100
Verantwortung25250
Vor- und Ausbildung22220
Erfahrung880
Summe1001000
Punktezuordnung nach KGSt®-Modell
PunkteBesoldungsgruppe
87–101A 2
102–121A 3
122–146A 4
147–176A 5

Der einfache Dienst zeichnet sich durch die geringsten Anforderungen in allen Kategorien aus. Der Aufstieg von A 2 nach A 5 erfolgt hauptsächlich über die Zunahme der Erfahrung und die gestiegene Zuverlässigkeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Einfachen Dienst (A 2 bis A 5)

Was ist der Einfache Dienst?

Der Einfache Dienst (QE1) ist die Laufbahngruppe mit den geringsten Zugangsvoraussetzungen. Die Aufgaben sind meist unterstützender Natur.

Welche Qualifikation benötigt man für A 2 bis A 5?

In der Regel ein Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation. Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann für höhere Ämter des Einfachen Dienstes erforderlich sein.

Welche Amtsbezeichnungen sind typisch?

Von Oberamtsgehilfe (A 2, A 3) bis Amtsmeister/Oberamtsmeister (A 4, A 5). Bekannt sind Positionen wie Justizwachtmeister oder Botendienstmitarbeiter.

Gibt es Aufstiegsmöglichkeiten?

Ja. Über erfolgreiche Dienstzeiten und Qualifizierungsmaßnahmen ist ein Aufstieg in den Mittleren Dienst (A 6) möglich.

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