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Hallo! Nach der Elternzeit bin ich mit 15 Wochenstunden an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Nun möchte ich jedoch gerne wieder Vollzeit arbeiten. Habe ich gesetzlich einen Anspruch auf eine derartige Stelle oder könnten nun Probleme entstehen? Gruß Maren
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(27.01.2011, 18:24)Gast schrieb: Hallo, anders als mein Vorschreiber wäre ich mit Kritik an Vorgesetzten oder Kollegen und forschem Auftreten in der Ausbildung sehr vorsichtig. In der öffentlichen Verwaltung wird stark auf Hierarchien geachtet; solch ein Auftreten steht Dir nicht zu und würde Dir ...
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Huhu, das muss ich auch sagen: mit Petzen hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun. Es gibt einen Ausbildungsrahmenplan. Der sollte in Deinen bisherigen Abteilungen "abgearbeitet" sein. Wenn Du so schnell "durch" bist, scheint die Einsatzplanung überarbeitungsbedürftig. Und Hierarchien in der Ver...
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Meine lieben Leser, ich selbst war auch schon einmal in der Kommunalverwaltung tätig und habe Leute ausgebildet. Romarinho will doch etwas lernen. Außerdem benötigt er weitere Informationen was er in seine Berichtshefte schreiben soll. Dies geht nur über ein persönliches Gespräch mit seinem zuständi...
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Ich wäre sehr vorsichtig damit, den Vorgesetzten einzuschalten, denn das könnte sehr schnell als Petzen ausgelegt werden und damit bist Du bei den Kollegen unten durch. Vielleicht wäre es sinnig, einmal ein Gespräch mit der Ausbildungsleitung zu suchen und nachzufragen, was Du tun kannst. Diese Leut...
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(26.01.2011, 16:08)DeBeVau schrieb: § 12 Rufbereitschaft Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit. Hat die Beamtin oder der Beamte jedoch über die Arbeitszeit hinaus mehr als zehn Stunden im Kalendermonat Rufbereitschaft, wird innerhalb von zwölf Monaten ein Achtel der über zehn Stunden h...
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Hallo, anders als mein Vorschreiber wäre ich mit Kritik an Vorgesetzten oder Kollegen und forschem Auftreten in der Ausbildung sehr vorsichtig. In der öffentlichen Verwaltung wird stark auf Hierarchien geachtet; solch ein Auftreten steht Dir nicht zu und würde Dir vermutlich übel genommen. Ich kann ...
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Hallo Romarinho, wie wäre es denn, wenn Du dies Deinem derzeitig zuständigen Amtsleiters einmal sagen würdest, dass Du dich langweilst da Du nichts zu tun hast. Also ich glaube, dass er Dir schnellstens eine interessante Aufgabe übertragen wird und schon wärst Du in der Lage Deine Berichte zu schrei...
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bitte nachfolgenden Auszug aus dem AZVO für Bundesbeamte beachten: § 12 Rufbereitschaft Zeiten der Rufbereitschaft sind keine Arbeitszeit. Hat die Beamtin oder der Beamte jedoch über die Arbeitszeit hinaus mehr als zehn Stunden im Kalendermonat Rufbereitschaft, wird innerhalb von zwölf Monaten ein A...
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Sorry, darüber weiß ich nichts, denn dazu müsste es in SH eine Landesverordnung geben. Habe ich aber im Netz nicht gefunden.
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