Erhöhung der Arbeitszeit
#1

Hallo!

Nach der Elternzeit bin ich mit 15 Wochenstunden an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Nun möchte ich jedoch gerne wieder Vollzeit arbeiten. Habe ich gesetzlich einen Anspruch auf eine derartige Stelle oder könnten nun Probleme entstehen?

Gruß
Maren
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#2

Hallo Maren,

meiner Meinung nach wird es schwierig.
Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf deine vorherige Arbeitszeit.
Wenn du nach der Elternzeit die Arbeitszeit verringert hast, hast du ja einen geänderten Arbeitsvertrag unterschrieben.
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz § 9, hat dein Arbeitgeber deinen Wunsch auf Arbeitszeiterhöhung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung zu berücksichtigen. Das heißt du hast keinen direkten Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung

Ich rate meinen Kollegen immer die Arbeitszeitverringerung befristet für einen bestimmten Zeitraum abzuschließen. So hat man die Möglichkeit wieder in die vorherige Arbeitszeit zurück zu kommen.

Viele Grüße
Roland
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