Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 14:40, Forum Verwaltungsfachangestellte

also mir ist auch nicht bekannt wo wir den §48 vwvfg mit dem 11er SOG geprüft haben ..... leute ihr müsst euch hier nicht verwirren lassen ....

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 14:16, Forum Verwaltungsfachangestellte

Hallo, also ich bin am NSI Oldenburg. Auch in unserem Haus wird heiß spekuliert, was wohl geprüft wird am Montag und Dienstag. Unsere Spekulationsfavoriten: Prüfungsbereich: NKR, KLR, BÖV, INV (war wohl klar) wahrscheinlich: Üpl, BAB, Kostenvergleichsrechnung Dann wohl ATR - ordentliche Kündigung ??...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 13:59, Forum Verwaltungsfachangestellte

Mir ist jetzt kein Fall bekannt, wo wir §§48,49 VwVfG mit §11 Nds.SOG prüfen

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 11:59, Forum Arbeitnehmer

Hallo, Danke schön für die Antwort. Mein Mann ist privat versichert und verdient mehr als ich - also die Kinder können nicht gesetztlich versichert werden. Ich rechne mit 400 Euro, die ich vom Netto zusätzlich abziehen muß für die Krankenversicherung der Kinder. Deshalb bin ich auch so unsicher. Was...

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geschrieben von smokie12, 19.05.2011 11:12, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Hallo, die Stelle (fast identisch) ist bei uns mit A8 bewertet. Gruß smokie

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geschrieben von smokie12, 19.05.2011 11:08, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ist es denn Voraussetzung, dass Du in das Angestelltenverhältnis wechselst ? Davon würde ich im Grundsatz erstmal abraten. Die Nachversicherung in der Rentenversicherung orientiert sich ja an dem geringen Bruttoverdienst und fällt somit sehr gering aus. Der (erhöhte) Familienzuschlag drittes ...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 09:35, Forum Fortbildung

Wichtige Info an alle: Ihr habt einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Ihr zum Kirchentag nach Dresden fahrt. Die Veranstaltung ist anerkannt!!! Das für die Beantragung erforderliche Schreiben findet Ihr auf der Homepage des Kirchentages. Oft wird versucht, den Leuten weiß zu...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 08:25, Forum Arbeitnehmer

Katharina hat völlig Recht. Auf diese Weise müßte es klappen. Regelungen in Arbeitsverträgen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind unwirksam. Damit gehen die im Erstfall baden. Wünsche Dir viel Glück! Haegar

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geschrieben von silenthunter85, 19.05.2011 08:14, Forum Arbeitnehmer

Ich bin bei der Zeitarbeitfirma aber erst 8 Wochen und im Vertrag steht innerhalb einer Klausel, dass ich die ersten 6 Monate keinen Urlaubsanspruch habe.

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geschrieben von Katharina, 19.05.2011 07:59, Forum Öffentlicher Dienst (gesamt)

Ich meine, bei uns sind sie das auch. Jedenfalls sind einige, die von der Arge zurückgegangen sind (da gibt es E8) auf diese Stellen gesetzt worden.

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