Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 19:45, Forum Verwaltungsfachangestellte

Also ich vertraue da auf unseren Dozenten und lerne Beamtenrecht. Unser ATR-Dozent sagte auch zu uns dass wir uns nicht zu große Sorgen machen brauchen, also zu denen die in der Kursklausur schlecht abgeschnitten haben, weil ja vielleicht auch Beamtenrecht drankommen kann. Das ganze dann eben mit ei...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 19:05, Forum Verwaltungsfachangestellte

Es kann doch auch in Kombination dran kommen :p Wobei ich auch eher nur an ATR glaube, so wie sich das bislang angehört hat.

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 18:39, Forum Verwaltungsfachangestellte

Mh. Naja. Ich find beides nicht so schwer. Solang man die richtigen Paragraphen hat, kann da nix schief gehen.. Beamtenrecht ist meistens eigentlich nur Schreibarbeit.. Aber ich könnte wirklich schwören, dass ATR drankommt.. weil unser Dozent eben auch meinte, dass wir unbedingt noch ordentliche Kün...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 18:34, Forum Verwaltungsfachangestellte

Also ich kann nur soviel sagen, dass uns gesagt wurde, BEA sollten wir beim Lernen sehr genau berücksichtigen.

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 18:27, Forum Verwaltungsfachangestellte

Also zum Thema Beamtenrecht: Unser Dozent in ATR meinte, dass wir unsere Beamtenrechtsdozenten wohl nicht bestechen bräuchten, weils uns eh nichts bringt. Und wir mussten unbedingt noch ordentliche Kündigung durchnehmen. Bestechungsgedanke: Also nicht wirklich im Sinne von Bestechen. Wir haben rumge...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 18:16, Forum Verwaltungsfachangestellte

bei uns wurde heute angedeutet, dass bgb wohl geschrieben wird... ansonsten denken wir atr, verwaltungsrecht und die fächerübergreifende eben... wir schaffen das schon (;

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 18:10, Forum Verwaltungsfachangestellte

Also ich bin am Studieninstitut in Hannover. Ich weiß nicht was ihr alle mit ATR habt. Woher habt ihr die Vermutung? Einer unser BEA-Dozent hat erwähnt, dass er eine Klausur in Beamtenrecht stellen musste. Ich würde eher das lernen, als ATR.

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 17:54, Forum Fortbildung

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Hinweis, der aber leider nur für Beamte etwas bringt: In vielen Urlaubsverordnungen ist explizit geregelt, dass der Dienstherr mittelbaren und unmittelbaren Landesbeamten die Freistellung zur Teilnahme an derartigen kirchlichen Veranstaltungen gewäh...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 17:00, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ach gottchen, man muss doch nicht jedes mal genau den gleichen Fall vorher mal selbst geprüft haben, dann kann man zur Arbeit ja gleich die Lösungsskizze dazulegen. Aber man hat §11 Nds.SOG und §48 VwVfG einzeln gemacht, daher ist es auch ein leichtes den §11 als Grund VA im §48 zu prüfen. Ist ja au...

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geschrieben von Gast, 19.05.2011 16:49, Forum Verwaltungsfachangestellte

Hat irgendein Dozent angedeutet, was auf jedenfall nicht dran kommt in unseren vermuteten Fächern? Bei uns z.B. Privatrecht = es könnte wohl SchE statt der Leistung nach §437 Nr.3 Alt.1 nicht dran kommen (großer und kleiner SchE) Wie ist es bei euch? Wie ist es mit den anderen Fächern?

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