Von A 7 zu E6 - würdet Ihr Beamtenstelle aufgeben?
#1

Hallo,

ich bin Beamtin A7, allerdings muß ich zur Arbeitsstelle weit pendeln, ich habe außerdem 3 Kinder, die mit mir über die Beihilfe krankenversichert sind. Ich bin 40 Jahre alt.

Nun hat mir die Stadt eine Stelle im Sozialamt angeboten - E6 - verlockend ist, dass der Arbeitsplatz mit dem Fahrrad erreichbar wäre.

Netto bleibt nicht viel übrig mit Steuerklasse 5 und 3 Kinder die nun volle Versicherungsbeiträge benötigen.

Was würdet Ihr mir raten ? Bringt die VBL-Rente was? - Wieviel? Ich würde nachversichert werden für die 10 Jahre, die ich vor der Kindererziehungszeit voll gearbeitet habe.

Seid Ihr zufrieden mit Euren Arbeitgebern ?

Danke.

Gruß
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#2

Hallo,

ist es denn Voraussetzung, dass Du in das Angestelltenverhältnis wechselst ? Davon würde ich im Grundsatz erstmal abraten.
Die Nachversicherung in der Rentenversicherung orientiert sich ja an
dem geringen Bruttoverdienst und fällt somit sehr gering aus. Der (erhöhte) Familienzuschlag drittes Kind fällt weg. Bei längerer Krankheit bist Du nach kurzer Zeit im Krankengeld. Damit sind aber auch alle
Nachteile aufgezählt.

Auf der anderen Seite könnte es ein gutes Geschäft werden, wenn Du Deine Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern kannst. Du bekommst ein höheres Weihnachtsgeld, hast nicht so eine lange Wochenarbeitszeit wie ein Beamter und bekommst eventuell sogar LOB.

Also eine Rechenaufgabe. Aber verlier nicht die Zeit nach Deiner aktiven Laufbahn aus den Augen. Die Entscheidung ist ja nicht mehr zu verändern.

Eine gute Enscheidung und viel Glück.

Gruß
smokie
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#3

Hallo,

Danke schön für die Antwort.

Mein Mann ist privat versichert und verdient mehr als ich - also die Kinder können nicht gesetztlich versichert werden.

Ich rechne mit 400 Euro, die ich vom Netto zusätzlich abziehen muß für die Krankenversicherung der Kinder.

Deshalb bin ich auch so unsicher.

Was Pension oder Rente angeht, verspreche ich mir von beiden nicht so viel - wer so soll das denn bezahlen, wenn der Staat überschuldet ist und immer weniger Beitrags- und Steuerzahler da sind.
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