Neue Fragen und Antworten
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Hallo Gast, ich würde mich auf die § 20 (2) (B-W) berufen: (2) 1Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 v.H., in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 v.H. und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 v.H. ...
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Hallo nochmals zusammen Roland hat, denke ich mal, den richtigen Lösungsweg im konkreten Falle gefunden. Genauso sehe ich das auch. Es kommt nach wie vor auf die Bewertung der Stelle an und diese erfolgt -auch heute noch- nach dem Tätigkeitsmerkmal-Katalog des BAT. Da haben sie noch nichts neues erf...
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Ich muss da unserem Kollegen Haegar recht geben. Leider haben wir vom Personalrat nur wenig rechtliche Handhabe in solchen Fällen. Nach unserem BayPVG haben wir die Möglichkeit einen Initiativantrag zur Höhergruppierung von Kollegen nach Art.70a zu stellen. Entspricht die Dienststelle diesem Antrag...
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Ich fürchte, da hast Du Pech. Berechnet wird nach Durchschnitt Juli/August/September, also noch beim alten Arbeitgeber und ausgezahlt, wenn Du am 01.12. d.J. da noch arbeitest. Tust Du aber nicht.
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Hallo an alle ! Hoffe ihr könnt mir helfen !! Ich habe zum 30.11.11 bei meinem bisherigen Arbeitgeber (LRA) gekündigt. Am 01.12.11 beginne ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei meinem neuen Arbeitgeber - ebenfalls LRA. Kann mir jemand sagen wie sich das denn nun mit der Jahressonderzahlung (We...
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Liebe Kollegen! Es stimmt natürlich, was Ihr anführt. Das große Problem ist dabei, dass diese Dinge eben nur rein theoretisch sind. In Punkto Mitbestimmung hat man schon Möglichkeiten, die DSL so richtig schön vorzuführen. Dieser Mittel bedient man sich auch. Die große Schwierigkeit ist, man kann di...
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Abendgymnasium! habe ich zumindest so gemacht
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Des Weiteren besteht ja immer noch bei Uneinigkeit zur Eingruppierung die Möglichkeit, sich im Zuge der Einigungsstelle damit auseinander zu setzen. Sollte eigentlich ein gutes Druckmittel gegenüber der DS sein.
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Ja dann werde ich mich noch einmal an Verdi wenden, damit ich meinem Arbeitgeber auch was vorlegen kann. Vielen Dank.
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Hallo zusammen, da das Thema bei uns auch immer wieder auf den Tisch kommt würde ich gerne noch weiter/tiefer einsteigen. @1887: Beim Haufe Verlag (und die sind mit Sicherheit arbeitgeberorientiert) findet sich folgende Erläuterung: >>>>>>>>>>>> Die Regelung in § 22 BAT bleibt im Wesentlichen unverä...
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