Neue Fragen und Antworten
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Moin, der Angestellte ist nach § 22 Abs. 2 BAT eingruppiert in dem Moment, in dem es seine dauerhaft auszuübende Tätigkeit ist. Die Festsetzungen des Arbeitsvertrages haben nur deklaratorischen Charakter. Nach den Schilderungen ist die Tätigkeit nach EG 6 dauerhaft übertragen worden. Danach hat es k...
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@Pumuckel:-) Lieber Kollege! Natürlich hämmern wir darauf herum. Das Problem nur ist, wir können die Dienststellenleitung nicht dazu zwingen, die Leute tarifgerecht einzugruppieren. Das ist ja das Schlimme an der Sache. Es gäng im Prinzip nur so, dass die auf tarifgerechte Eingruppierung klagen müßt...
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Moin 1887, vielen Dank schonmal. Also ist es richtig, dass die Zahlung der Zulage in diesem Fall unzulässig ist. Wie sicher bist du dir? Woher hast du dein Wissen?
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Moin, wenn sich nur die Eingruppierung verändert hat, hat der Mitarbeiter die EG 8. Man könnte ihm die Tätigkeiten für die Zukunft vorübergehend übertragen, seine Eingruppierung hätte er dennoch. Die befristete Übertragung geht nur vor der Ausübung. Grüße 1887
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Moin, die Eingruppierung ergibt sich aus zwei Faktoren. Zum einen aus der auszuübenden Tätigkeit und zum anderen aus der Ausbildung. Für Bürokaufleute wird häufig eine Eingruppierung nach den Merkmalen für den Schreibdienst vorgenommen in die Vergütungsgruppe VIII und damit in die EG 3 vorgenommen. ...
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Hallo Haegar, ... und warum könnt ihr nichts dagegen machen? Der PR hat darüber zu wachen, dass geltende Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden. Da müsst ihr doch Initiative ergreifen? Es geht nicht um die einzelnen jungen Damen, sondern ums Prinzip! ...oder bin ich da wirklich auf dem falsche...
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Vielen Dank schonmal für die Antworten, mir geht es jetzt eigentlich auch darum: Da nach der ersten Zulage ja eine Eingruppierung erfolgt ist, scheint es mir so, als ob die vorübergehende Übertragung beendet ist, sonst hätte die Zulage ja einfach weiter bezahlt werden können. Nun, wo feststeht, dass...
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"vorübergehend" kann ewig dauern, da gibt es nichts definiertes. Lass nur mal jemanden jahrelang zu Hause bleiben aus irgendeinem Grund, Kindererziehung oder so.
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Hallo, (24.11.2011, 14:58)Fragezeichen schrieb: Ein Arbeitnehmer wurde nach Abschluss seiner Ausbildung auf eine Stelle gesetzt, die seinerzeit mit der EG 6 bewertet wurde. Zunächst erhielt er für ein Jahr zur Einarbeitung die EG 5, schon dieses ist nicht Tarifkonform. AN haben vom ersten Tag an An...
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Hallo, ... "wenn's nicht mehr geht" selbst zu kündigen halte ich für sehr riskant. Man kann nur raten: Wenden Sie sich an das Intergrationsamt und andere Stellen um zu erfahren, welche Konsequenzen eine selbst initiierte Kündigung haben wird. Der Urlaub muss noch genommen werden - ggfls. wird er aus...
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