Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von smokie12, 02.08.2012 12:25, Forum Kommunalbeamte

Hallo, es gehört zwar nicht zum Thema, aber es ist richtig, dass eines oder besser das letzte große Privileg der Beamten die volle Besoldung im Krankheitsfall ist. Solange der Dienstherr mitmacht, kommt die Kohle. Da gibt es keine zwingende Rechtsfolge wie bei den Angestellten Krankengeld-Arbeitslos...

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geschrieben von 1887, 02.08.2012 07:39, Forum TVöD

Moin, Arzthelferin ist kein kaufmännischer Beruf. Anteile kaufmännischer Ausbildung finden sich in sehr vielen Berufen wieder. Wenn es eine Stelle EG 9+ ist, ist die Anforderung kaufmännische Ausbildung komisch. In aller Regel wird aufgrund der Systematik der Eingruppierung für eine entsprechende Ei...

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geschrieben von Gast, 01.08.2012 16:25, Forum TVöD

Hallo, ich habe eine Frage. Es wurde eine Stelle im öffentlichen Dienst als Controller ausgeschrieben, für die der Angestelltenlehrgang II oder eine kaufmännische Ausbildung verlangt wurde. Als einzige Person hat sich eine Kollegin beworben, die den ALG II nicht hat, sondern eine Ausbildung zur Arzt...

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geschrieben von Gast, 01.08.2012 12:51, Forum Kommunalbeamte

Ja, OK, sorry. Da habe ich mich etwas in der Begrifflichkeit vertan. Der Kontext brachte es jedoch auf den Punkt. Logo geht es hier um "Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit". Als "Beschäftigter" wie es ja nun heißt, ist man schnell verratzt, sofern man längere Zeit krank ist. Und es droht im Ernstfall...

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geschrieben von 1887, 01.08.2012 07:35, Forum Arbeitnehmer

Moin, der Vorteil für die Eingruppierung in die "große EG 9" ist, dass es dort die Erfahrungsstufe 6 gibt (Anhang zu § 16). In jungen Jahren hat man keinen unmittelbaren Vorteil. In meinen Augen einer der größten Fehler, die mit dem TVöD gemacht wurden. Grüße 1887

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geschrieben von Gast, 31.07.2012 18:56, Forum Arbeitnehmer

Hallo, bin von Vb nach IV b höhergruppiert worden. Beides EG 9, daher soll es keinen finanziellen Vorteil geben. Habe gehört, dass bei Höhergruppierung innerhalb einer Entgeltgruppe man direkt in die nächste Stufe kommt. Hat jemand näheres Wissen? Danke

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geschrieben von Merger, 31.07.2012 15:29, Forum Kommunalbeamte

Hallo, hier werden die Begriffe aber richtig durcheinander gewürfelt! (31.07.2012, 10:32)Gast schrieb:  Ich finde das immer krass, wenn ich lese, 7 Monate und mehr dienstunfähig.. bedeutet, dass ein Beamter dem Arbeitsleben nicht mehr zur Verfügung steht! Zitat:. Als Tarifler in den unteren Entgeltg...

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geschrieben von Gast, 31.07.2012 10:32, Forum Kommunalbeamte

Ich finde das immer krass, wenn ich lese, 7 Monate und mehr dienstunfähig... Als Tarifler in den unteren Entgeltgruppen ist sowas völlig unmöglich. Nach 6 Wochen ist es rum mit der Lohnfortzahlung und man bekommt nur noch 60 % Krankengeld. HaHa, und da kann der Arzt noch soviele Urlaubsreisen empfeh...

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geschrieben von Gast, 31.07.2012 10:02, Forum TVöD

1887 hat völlig Recht, mit dem, was er schreibt. LOB ist in sich ein riesiger Betrug und muß wieder raus aus dem Tarifrecht. Überlegt doch einmal, die behalten unser eigenes Geld ein, um dieses dann auf ein paar wenige zu verteilen. Wie abgefahren diese Idee ist?! Das schürt nur Mißgunst und Haß und...

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geschrieben von snoopybay, 31.07.2012 07:48, Forum Kommunalverwaltung

Was für Aufgaben habt ihr denn noch außer Passwesen?

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