Neue Fragen und Antworten
Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Die Pflicht ergibt sich wie bereits geschrieben aus dem Tarifvertrag. -- § 22 BAT --
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo, sind damit die Einzahlungen Dritter gemeint, die z.B. 10 Cent zu wenig überweisen? Wir wickeln dies über einen zusätzlichen Ansatz über das Konto 4431 ab (Doppik Nds.). Dort sind 100 € veranschlagt. Gruß aus der Lüneburger Heide Michael
Jetzt beantworten / kommentieren!
Aber nochmal zur Ausgangsfrage: Besteht nun eine Pflicht auf Stellenbewertung für den Arbeitgeber oder nicht?
Jetzt beantworten / kommentieren!
Bei uns (Kommune mit 3.600 Einwohner, 10 Verwaltungsmitarbeiter) wurde im Jahr 2003 ein Organisationsgutachen mit Stellenbewertung vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt. Deren „Fachleute“ hatten sehr wenig Ahnung vom Arbeitsablauf in einer Gemeinde! Waren mehr auf große Städte ausgeric...
Jetzt beantworten / kommentieren!
Es gibt die „kleine“ 9 und die „große“ 9. Die „kleine“ 9 geht nur bis zur Entwicklungsstufe 5 und hat einen verzögerten Stufenaufstieg. Die "große" 9 bis zur Stufe 6. Kommt auf die Stellenbewertung an.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Der Arbeitgeber stellt doch einen Antrag beim Studieninstitut und die prüfen dann. Meistens wird es dann genehmigt. Es kommt allerdings auf die Vorbildung usw. an.
Jetzt beantworten / kommentieren!
Guten Tag, ich bin ab 03.09.12 bei einer Kommune in den Entgeltgruppe E9, Erfahrungsstufe 3 eingestellt wurden (Geltungsbereich der Kommunen "VkA" = Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und nicht beim Bund. Wieviel Stufen gibt es in dieser Entgeltgruppe? Fünf oder sechs Stufen? Viele Grüß...
Jetzt beantworten / kommentieren!
(13.09.2012, 08:56)Gast schrieb: Stellenbewertungen sind immer die transparentere, faire Vorgehensweise. Nachher kann sich keiner beschweren... Entschuldige, aber da musste ich herzhaft lachen. Stellenbewertungen sind bei weitem weder transparent noch fair. Man hat auslegungsbedürftige Tätigkeitsm...
Jetzt beantworten / kommentieren!
Hallo, ich habe ein Problem, mir liegt ein Beförderungantrag des Personalratsvorsitzenden vor. Dieser ist seit 2005 freigestellt. D.h. dass natürlich ab diesem Zeitpunkt keine dienstlichen Beurteilungen mehr durchgeführt wurden. Wie gehe ich nun am besten vor? Bin für jeden Tipp dankbar!! Neuling
Jetzt beantworten / kommentieren!
Frage stellen

