Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 08.10.2014 13:18, Forum Fortbildung

Um weiter zu kommen, kommt für Dich der Angestelltenlehrgang II in Frage. Der AI ist tatsächlich quasi eine verkürzte Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und für Leute, die keine Ausbildung im öD haben. Früher war es wohl so, daß der A1 nicht in der Ausbildung mit drin war, heute ist er es. I...

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geschrieben von Gast, 08.10.2014 11:01, Forum Fortbildung

Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beinhaltet den Angestelltenlehrgang 1 bereits und ist eigentlich identisch. Du würdest die selbe Ausbildung noch einmal machen. Für höhere Aufgaben wärest Du also nicht qualifiziert, der Lehrgang bringt Dir gar nichts.

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geschrieben von Gast, 08.10.2014 10:17, Forum Fortbildung

Hallo zusammen, ich habe meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im Februar 2013 abgeschlossen. Habe jetzt erfahren, dass man den Angestelltenlehrgang I in Stuttgart absolvieren kann. Leider habe ich zu diesem Lehrgang gar keine Erfahrung... habe gehört, dass viele Leute ihn machen, weil si...

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geschrieben von Gast, 07.10.2014 09:19, Forum Fortbildung

Nein. Für den Angestelltenlehrgang braucht man zumindest etwas Berufserfahrung im öD und ich bezweifele auch, daß man sich bei den Studieninstituten so anmelden kann.

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geschrieben von Gast, 07.10.2014 09:02, Forum Fortbildung

Hallo, kann ich als gelernte Industriekauffrau mit 27 Jahren extern (berufsbegleitend oder finanzierte Vollzeit) eine Fortbildung machen um in den öffentlichen Dienst einsteigen zu können??? Zur Zeit bin ich in Berlin und bin Angestellte - jedoch möchte ich mich noch einmal beruflich umorientieren. ...

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geschrieben von Gast, 07.10.2014 08:20, Forum Kita, Jugend, Soziales (SuE)

Hallo, ich bin als Erzieherin seit einigen Jahren in einem kommunalen Kindergarten tätig und werde in der entsprechenden Stufe in der E6 (S6) bezahlt. Der Arbeitsvertrag wurde mit mir in Anlehnung an den TVöD abgeschlossen, dabei jedoch keine genaue Bezeichnung der "Anlehnung" benannt. Nun schließe ...

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geschrieben von Gast, 06.10.2014 13:12, Forum Fortbildung

Mit dem A II kommt man nicht in den höheren Dienst.

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geschrieben von Gast, 06.10.2014 12:13, Forum Fortbildung

Die Eingruppierung in Entgeltgruppen, welche dem höheren Dienst entsprechen, erfordern ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium. Also entweder den AII machen oder studieren. Muss allerdings aus meiner Erfahrung sagen, dass das Niveau des AII nicht sehr hoch ist, die Klausuren sind seh...

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geschrieben von Gast, 04.10.2014 22:05, Forum Fortbildung

Hallo zusammen, ich habe dieses Jahr meine Ausbildung zum Vfa-k in Bayern abgeschlossen und möchte mich nun so schnell wie möglich weiterbilden - bin 20 Jahre alt - Verwaltungsfachwirt (AL II) = gehobener Dienst, erfordert nur die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder Verwaltungsbetriebswi...

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geschrieben von keineAhnung, 02.10.2014 19:34, Forum TVöD

Hallo. Maximal EG 8. Gruß

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