Neue Fragen und Antworten
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Hi. Zitat:Der AL II ermöglicht dir auch den Zugang zu einem Masterstudium. Das ist mir mir absolut neu. Heißt aber nicht, dass es das nicht gibt. Hast du dafür eine Quelle? Gruß
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Für den höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit Masterabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand notwendig. Also erstmal Abitur nachholen oder AL II machen. Der AL II ermöglicht dir auch den Zugang zu einem Masterstudium.
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Bei letzterem kommt es drauf an, was mit dem Arbeitgeber abgesprochen wird. Hat er ein Interesse daran, daß Du den A II machst, kann er die Kosten übernehmen und Dich freistellen für den Unterricht. Hat er kein Interesse daran und Du machst den A II privat, muß der AG Dich natürlich auch nicht freis...
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Hallo, ich würde gerne nächste Jahr den Angestellten Lehrgang 2 (AL II) beginnen. Der Lehrgang findet in Bayern bekanntermaßen bei der BVS in Teilzeituntericht statt und enthält einen Zwischenlehrgang (3 Wochen) und einen Abschlusslehrgang (6 Wochen). Der Teilzeitunterricht findet abends in den jewe...
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Dank Dir für Deine Antwort. Nein bei mir im Amt möchte ich nicht danach fragen. Zudem glaub ich hier auch keine entsprechende Antwort zu bekommen. Gut der Versorgungsverband wäre eine Möglichkeit. Aber ich dachte gar nicht, dass es so kompliziert ist, und hoffte auf etwaige Erfahrungsberichte. Bei m...
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Und was ist nötig um ggf. in den höheren Dienst zu kommen? Ist es denn möglich als Angestellter ein Dipl. Verwaltungswirt zu werden?
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Mit dem A II hast Du grundsätzlich die Möglichkeit, Stellen, die E9-E12 bewertet sind (also vergleichbar geh. Dienst) zu bekommen. Ob Dir der Arbeitgeber eine gibt, steht auf einem anderen Blatt.
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Hallo, ich wurde dieses Jahr mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten fertig und in EG 5 eingruppiert. Wenn ich nun sehe, was meine ehemaligen Mitschüler in größeren Behörden für eine Entgeltgruppe haben, wird mir teilweise schlecht. 3 Stufen höher, obwohl die Noten der Prüfung gleich, man...
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Hi. Wenn man mal keine Antwort bekommt, kann das viele Gründe haben. Eventuell ist deine Frage einem Beamtenrechtler, denn der wäre da schon sinnvoll, nur noch nicht aufgefallen. Ich habe auch schon viele Fragen überlesen, die ich hätte beantworten können. Oder aber es tummelt sich hier gerade keine...
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Jetzt haben doch 128 Teilnehmer meine Frage gelesen. Eine befriedigende Antwort bekam ich allerdings nicht. Schade eigentlich, hab mir schon mehr versprochen.
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