Eingruppierung / Höhergruppierung als Erzieherin
#1

Hallo,
ich bin als Erzieherin seit einigen Jahren in einem kommunalen Kindergarten tätig und werde in der entsprechenden Stufe in der E6 (S6) bezahlt. Der Arbeitsvertrag wurde mit mir in Anlehnung an den TVöD abgeschlossen, dabei jedoch keine genaue Bezeichnung der "Anlehnung" benannt. Nun schließe ich in Kürze eine einjährige heilpädagogische Zusatzqualifikation ab, zu der mich die Kindergartenleitung geschickt hat. Zukünftig soll ich mich nur noch um die Integration von Kindergartenkindern mit Behinderungen kümmern, da die bisherige Integrationsmitarbeiterin die Einrichtung verlassen hat.
Nun meine Frage: Steht mir eine Höhergruppierung von der E6 (S6) in die E8 (S8) nach dem TVöD zu? Die hierzu geschriebenen Protokollerklärungen treffen, was Punkt 2 b-c zu S8 anbetrifft, zu. Wie könnte ich den Antrag auf Höhergruppierung stellen? Habt ihr da eine Idee?
Vieln Dank für eure Antworten.
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