Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 09.01.2015 11:33, Forum Fortbildung

Hallo zusammen, in NRW gibt es jetzt einen Selbstzahlerkurs für den AL II am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln. Beginnt dieses Jahr noch. Unterricht samstags, Kosten rd. 5.500 EUR.

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geschrieben von Gast, 09.01.2015 10:46, Forum Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung

Bei uns gibt es auch eine entsprechende Dienstvereinbarung. Es gibt jährliche Zielvereinbarungen, die abgerechnet werden und danach das Leistungsentgeld festgelegt wird, außerdem gibt es die Möglichkeit für zusätzliche Leistungsprämien für besonders herausragende Leistungen. Beatrix

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geschrieben von Taschentuch, 09.01.2015 09:05, Forum Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung

Hallo, via Dienstvereinbarung zw. Belegschaft bzw. Personalrat und Bürgermeister/in. Gruß Michael

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geschrieben von Gast, 09.01.2015 08:51, Forum Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung

Hallo, wie ist das bei euch mit der Leistungsbezogenen Auszahlung geregelt ? Gruß Henk

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geschrieben von Gast, 08.01.2015 17:30, Forum Kommunalbeamte

Du kannst dich unbezahlt freistellen lassen, was aus Kulanzgründen geht, zumindest da wo ich bin, hat sich ein Beamter mal 8 Jahre freistellen lassen für ein Studium der katholischen Theologie. Das geht aber nur unbezahlt. Was mich aber erstaunt: Du schreibst, Du willst dort ein Fachabitur machen od...

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geschrieben von Gast, 08.01.2015 15:14, Forum Kommunalbeamte

Hallo, ich bin in der Finanzverwaltung tätig und möchte mich beurlauben lassen. Jetzt meine Frage: Ich möchte gerne ein unbezahltes Jahrespraktikum in einem Handwerklichen Betrieb machen um mir so die Eignung für ein Fachabitur zu holen, dass ich dann im zweiten Jahr machen wollen würde. Ist das übe...

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geschrieben von Gast, 08.01.2015 14:59, Forum Arbeitnehmer

du kannst dich mit dem AL II in ein Bachelorprogramm nun einschreiben. Danach machst du den Master für den höheren Dienst. Alternativ könntest Du Jura studieren und dann das zweite Staatsexamen ablegen, was man für den höheren Dienst brauchst. Ansonsten musst Du das studieren bis Master, was gute Jo...

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geschrieben von Gast, 08.01.2015 08:52, Forum Kita, Jugend, Soziales (SuE)

Dass die Stelle entsprechend bewertet ist. Was Dein Vorgänger hatte ist irrelevant.

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geschrieben von Gast, 08.01.2015 08:35, Forum Arbeitnehmer

Für den höheren Dienst brauchst Du ein Masterstudium. Ich wüßte nicht, daß man das mit dem A II erreichen kann, also daß der den Zugang zu einer Uni eröffnet.

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geschrieben von Gast, 07.01.2015 18:38, Forum Arbeitnehmer

Hallo, ich frage mich, wie man als Angestellter (kein Abitur- nur mittlerer Bildungsabschluss) in den höheren Dienst kommen kann? Mit Abschluss des Angestelltenlehrgangs 2 (AL II) erhält mal eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Ich habe gehört, dass man ein Studium absolvieren muss um in de...

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