08.01.2015, 15:14
Hallo,
ich bin in der Finanzverwaltung tätig und möchte mich beurlauben lassen.
Jetzt meine Frage:
Ich möchte gerne ein unbezahltes Jahrespraktikum in einem Handwerklichen Betrieb machen um mir so die Eignung für ein Fachabitur zu holen, dass ich dann im zweiten Jahr machen wollen würde.
Ist das überhaupt möglich?/ Was darf man in der Beurlaubungszeit machen? (Praktikum?)
Vielen Dank für Eure Antworten!
ich bin in der Finanzverwaltung tätig und möchte mich beurlauben lassen.
Jetzt meine Frage:
Ich möchte gerne ein unbezahltes Jahrespraktikum in einem Handwerklichen Betrieb machen um mir so die Eignung für ein Fachabitur zu holen, dass ich dann im zweiten Jahr machen wollen würde.
Ist das überhaupt möglich?/ Was darf man in der Beurlaubungszeit machen? (Praktikum?)
Vielen Dank für Eure Antworten!