Urlaub ohne Dienstbezüge - Praktikum?
#1

Hallo,

ich bin in der Finanzverwaltung tätig und möchte mich beurlauben lassen.

Jetzt meine Frage:

Ich möchte gerne ein unbezahltes Jahrespraktikum in einem Handwerklichen Betrieb machen um mir so die Eignung für ein Fachabitur zu holen, dass ich dann im zweiten Jahr machen wollen würde.

Ist das überhaupt möglich?/ Was darf man in der Beurlaubungszeit machen? (Praktikum?)

Vielen Dank für Eure Antworten!
Zitieren
#2

Du kannst dich unbezahlt freistellen lassen, was aus Kulanzgründen geht, zumindest da wo ich bin, hat sich ein Beamter mal 8 Jahre freistellen lassen für ein Studium der katholischen Theologie.

Das geht aber nur unbezahlt. Was mich aber erstaunt: Du schreibst, Du willst dort ein Fachabitur machen oder eine Eignung dazu. Gibt es da bei deinem Arbeitgeber nicht eine Möglichkeit?

ich weiß nur, dass Beamte beim Finanzamt auch schon mal freigestellt wurden, um eine Studienberechtigung nachzuholen, mich wundert nur dein komplizierter Weg über ein Praktikum, der war mir noch nicht geläufig. Ich dachte, Beamte mD dürfen sich freistellen lassen, um z.b. eine Tagesschule zu besuchen, also direkt für Fachhochschulreife z.B. und dann haben sie den Zugang zum geh. D. und können sich neu bewerben dafür. Irgendeinen Vorteil haben die noch im Gegensatz zu Angestellten: ACH ja: Ihnen wird ein Teil der Ausbildung in manchen Bundesländern auf das Studium angerechnet, den Angestellten nicht.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Lohn während Urlaub ohne Dienstbezüge
- Wiedereinstieg in Freiburg: Trainee/Praktikum?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers