Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 27.01.2015 15:56, Forum Arbeitnehmer

Hallo Zusammen! Meine Kollegin ist seit 2 Monaten bis auf weiteres krankgeschrieben. Nun habe ich 2 Arbeitsplätze mit den selben Entgeltgruppen zu bearbeiten. Da dies auf Dauer nicht machbar ist, wollte ich fragen, ob es hierfür (Ausübung höherwertiger Tätigkeiten) eine Zulage oder Ähnliches im TVÖD...

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geschrieben von Gast, 27.01.2015 08:57, Forum Kommunalbeamte

Du kannst die Idee knicken, mit der Gleichwertigkeit des AII. Zumeist hocken in den oberen Rängen Beamte und die fördern Tarifler grundsätzlich nicht. Wenn Du also wirklich groß Karriere machen möchtest, bleibt Dir nichts anderes übrig, als nochmals kleine Brötchen zu backen und zu versuchen, irgend...

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geschrieben von Gast, 27.01.2015 08:23, Forum Kommunalbeamte

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass es absolut unüblich ist, mit einem AII verbeamtet zu werden, da die Qualifikation des AII grundsätzlich nicht genügt und nicht gleichwertig ist. Insbesondere bei Kommunen ist mir noch kein Fall bekannt. Bei Bundesbehörden mag es nach mehreren Täti...

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geschrieben von Gast, 26.01.2015 16:54, Forum Kommunalbeamte

Du meinst also ich bin mit erneuter 3-jähriger "Ausbildung" zum Beamten gehobener Dienst besser dran als wenn ich den AL II mache, bei dem man mit dem gehobenen Dienst gleichgestellt wird ?

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geschrieben von Gast, 26.01.2015 16:54, Forum Kommunalbeamte

Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Kommt so gut wie nie vor, dass ein Angestellter mit AII verbeamtet wird. Der AII erfüllt grundsätzlich nicht die Voraussetzungen für den gehobenen Verwaltungsdienst.

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geschrieben von Gast, 26.01.2015 16:53, Forum Arbeitnehmer

ich meine nat. der AL II bedeutet, dass man mit den beamten im GEHOBENEN DIENST gleichgestellt wird. habe ich nach dem AL II die Möglichkeit in den GEHOBENEN DIENST zu wechseln??? Danke

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geschrieben von Gast, 26.01.2015 16:51, Forum TVöD

Kommt wohl auf die konkrete Situation vor Ort an und darauf, welche Tätigkeiten übertragen worden sind. Z.B. besteht Personalverantwortung, wenn ja, über wie viele Kräfte? Dürfen Arbeitsverträge abschließend selbst unterschrieben werden und hat dieser auch das letzte Wort bei der Einstellung? usw. u...

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geschrieben von Gast, 26.01.2015 12:33, Forum TVöD

Kommt darauf an, wie beliebt man beim Bürgermeister ist...Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, wesentlich weniger als ein Beamter im g.D. mit dem gleichen Job. Radio Eriwan

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geschrieben von Gast, 26.01.2015 12:31, Forum Kommunalbeamte

Eigentlich gar nicht, es sei denn, Du hast sehr gute Beziehungen...Wechseln funzt genausowenig. Aktuell jobbst Du mit Arbeitsvertrag (zivilrechtl. Arbeitsverhältnis); Beamter wirst Du jedoch nur mit Ernennungsurkunde und die muss Dir der große Herr/Meister/Gebieter ins Händchen drücken. Erst dann wü...

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geschrieben von VFA-K, 25.01.2015 16:50, Forum TVöD

Hallo, ich wollte Fragen was man als Leiter einer Personalabteilung so verdient (mit Al II). In einer ca. 15.000 Einwohner Gemeinde mit ca. 150 Beschäftigten

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