AL II und nun?
#1

Hi,
ich bin Verwaltungsfachangestellter und möchte nun natürlich so schnell wie möglich den Angestelltenlehrgang 2 machen.
Ich frage mich allerdings was danach kommt? Was muss ich tun um mit einen Beamten im höheren Dienst gleichgestellt zu werden?

Was habt Ihr nach dem AL II gemacht?
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#2

Beamter wirst Du nicht mehr werden, einmal Angestellter bedeutet bei den meisten Behörden Immer Angestellter , heißt ja auch Angestelltenlehrgang II

um in den höheren Dienst zu kommen, benötigt man ein Masterstudium -- um dorthin zu kommen, ist ein vorheriges Bachelorstudium möglich. Mit AL II hättest Du auch ohne Abi oder FHR Zugang zur FH ohne Fachbindung

ich kenne ein paar leute, die den gemacht haben, diese abeiteteten oft danach in derselben Abteilung und bekamen zusatzaufgaben, die eine macht immer noch Vorzimmertätigkeit, aber besser bezahlt wg. Zusatzaufgaben.
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#3

ich meine nat. der AL II bedeutet, dass man mit den beamten im GEHOBENEN DIENST gleichgestellt wird.
habe ich nach dem AL II die Möglichkeit in den GEHOBENEN DIENST zu wechseln???

Danke
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#4

Der AII beinhaltet keine Laufbahnberechtigung für den gehobenen Dienst. Er ist auch nicht gleichgestellt. Auf Grund der bislang geltenden Vorschriften (Anlage 3 zu § 25 BAT) benötigt man den AII für die Eingruppierung ab Vb BAT (="kleine" EG 9).
Ein Wechsel in ein Beamtenverhältnis ist in der Regel nicht möglich. Je nach Landesbeamtengesetz sind eventuell Ausnahmen oder andere Wege (sonstige Bewerber) möglich. Kommt aber so gut wie nie vor, in der Regel ist für eine Verbeamtung im gehobenen Dienst immer ein Studium notwendig.
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