Neue Fragen und Antworten
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Hallo! Ich bin seit dem 03.05.1993 beim Amtsgericht angestellt. Ich habe einen unbefristeten Vollzeitvertrag. Aufgrund Kindererziehung gehe ich derzeit Teilzeit arbeiten. Gerne würde ich wieder auf 25 Stunden aufstocken. Nun meine Frage: Kann ich das überhaupt? Oder habe ich kein Anrecht mehr auf me...
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Hallo Ihr da draußen! Bitte um Erfahrungsberichte oder auch Fachwissen. Es gibt viele Diskussionen und Ratschläge, wie man verhindert, dass die ZmU in Mainz einen dienstunfähig ´schreibt` - aber ich will gar nicht in Pension. Was nun? Zur Info: GdB 50 seit 4 Jahren, volle Stelle, seit 3 Jahren nur "...
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Nach genauer Recherche habe ich noch einmal eine Frage bezüglich dem Verlust der Versorgungsansprüche bei Entlassung auf eigenen Antrag. Wenn man sich, wie bei mir, mal das sächsische Beamtenversorgungsgesetz anschaut, ist im Paragraph 7 klar geregelt, was nicht ruhegehaltsfähige Dienstzeiten sind. ...
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An alle Neidhammel da draußen: Warum seid ihr denn nicht auch Lehrer geworden? Tja, entweder Augen auf bei der Berufswahl oder mal einfach die nötigen Fähigkeiten (oder die nötige Hartnäckigkeit für das Studium) mitbringen und nicht danach neidisch sein. Wenn der Lehrerjob doch so anspruchslos ist, ...
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Ja das ist mir klar. Aber bezieht sich die Regelung auf das konkrete Vertragsverhältnis oder allgemein auf die Anstellung in ihrer Gesamtheit, unabhängig von verschiedenen Arbeitsverträgen?
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Zumindest ist mir keine bessere Variante bekannt. Aber ggf. hat einer der andere Forenteilnehmer da einen Rat. Meine Schwerpunkte liegen in anderen Bereichen.
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Vielen Dank für den Beitrag. Also fällt diese Möglichkeit weg. Da eine Versetzung ja nach pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn erfolgt, kann diese abgelehnt werden. Es gab noch die Möglichkeit der Entlassung, durch Ernennung bei einer anderen Behörde (Verbot des Doppelbeamtenverhältnisses). Diese...
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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der TVöD gilt. Gemäß § 20 richtet sich die Sonderzahlung nach dem durchschnittlichen Entgelt, welches in den Kalendermonaten Juli, August und September gezahlt wurde. Bemessungssatz ist die Entgeltgruppe, die du am 1. September hattest. Gemäß Absatz 4 verringert si...
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Hallo liebes Forum, ich hätte folgende Frage bzgl. der Anrechnung von Arbeitszeit. Ich habe eine Stellenzusage erhalten. Die Probezeit soll in einem auf 6 Monate befristeteten Vertrag auf E11 laufen. Danach werde ich sofort höher gestuft in unbefristetem Verhältnis. Da dies nun zwei verschiedene Ver...
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In jedem Fall solltest Du dafür sorgen das es keine "Entlassung" wird. Denn damit verlierst Du jeglichen Anspruch auf deine Versorgungsansprüche.
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