Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Gast, 10.05.2016 10:36, Forum Verwaltungsfachangestellte

Doch .. Schaut mal im Bundesteil 42.20 Paragraph 8 Abs.3 Nr. 4 c) ..

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geschrieben von Gast, 10.05.2016 10:25, Forum Verwaltungsfachangestellte

VWL kann gar nicht für BGB und Staatsrecht einspringen, also keine Panik.

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geschrieben von Gast, 10.05.2016 10:24, Forum Verwaltungsfachangestellte

Weiß wirklich keiner was genaueres ?

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geschrieben von kugel, 10.05.2016 08:59, Forum Kommunalverwaltung

(10.05.2016, 08:38)Gast schrieb:  Mit GWG ist vermutlich geringwertiges Wirtschaftsgut gemeint? Ein Router funktioniert selbstverständlich auch ohne PC ;-) Beatrix Genau mit GWG ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut gemeint und AHK bedeutet Anschaffung- und Herstellungskosten. Für die Aktivierung i...

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geschrieben von Gast, 10.05.2016 08:38, Forum Kommunalverwaltung

Mit GWG ist vermutlich geringwertiges Wirtschaftsgut gemeint? Ein Router funktioniert selbstverständlich auch ohne PC ;-) Beatrix

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geschrieben von Gast, 10.05.2016 08:10, Forum Verwaltungsfachangestellte

Hat einer schon was davon gehört dass VWL statt BGB und Staatsrecht geschrieben wird ???

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geschrieben von Gast, 10.05.2016 07:45, Forum Verwaltungsfachangestellte

Ich wollte euch damit nur sagen, dass es echt kein Beinbruch ist.. Ich habe nun eine 8er Stelle inne und einen unbefristeten Vertrag, während fast alle aus meinem Sommerkurs auf einer 5er oder 6er Stelle sitzen und noch immer eine Befristung drin haben Beamtenrecht ist an sich einfach, man muss nur ...

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geschrieben von Gast, 10.05.2016 06:03, Forum Kommunalverwaltung

Er muss nicht zurück genommen werden, aber er kann. Das in NRW zumindest innerhalb 1 Jahres nach Kenntnisnahme, siehe dafür Paragraph 48 VwVfG. Das Geld einfach über Sollabsetzung zurück zahlen, wenn es im gleichen Haushaltsjahr ist.

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geschrieben von Gast., 09.05.2016 13:38, Forum Kommunalverwaltung

..aha... und was ist nun mit GWG und AHK gemeint und welchen Zusammenhang gibt es da zum Nettowert? :-D

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geschrieben von kugel, 09.05.2016 12:15, Forum Kommunalverwaltung

Hallo, neue Kollegen bringen bekanntlich frischen Wind So sind wir heute auf die Frage gestoßen, ob ein W-lan Router als GWG aktiviert werden darf (AHK liegen über 60 € netto). Bisher haben wir Router immer aktiviert, aber eigentlich ist er ja nicht selbstständig nutzbar und funktioniert nur in Verb...

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