04.05.2016, 14:56
Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen des Ordnungsrechts,
mir stellt sich aktuell folgende Frage: Muß ein Bußgeldbescheid nicht aufgehoben werden, wenn er aufgrund eines fehlerhaften Sachverhaltes entstand? Folgender Fall: Bei einer Geschwindigkeitsmessung gingen die Messbeamten davon aus, dass auf einem Streckenbereich außerhalb geschlossener Ortschaften eine Begrenzung von 70 km/h galt. Der Verkehrsteilnehmer war da mit etwas über 90 km/h unterwegs. Fazit: Bußgeld 70 € + Geb. usw.= 98,50 € zuzügl. 1 Punkt. Dieser stellte die Sache zunächst nicht in Frage und zahlte. Jetzt jedoch fiel auf, dass der Bescheid eigentlich zu Unrecht erging. Auf dem Streckenabschnitt, auf dem gemessen wurde, galten die generellen Regelungen. Die Begrenzung auf 70 km/h ist in dem Bereich überhaupt nicht mehr vorgeschrieben. Ergo hätte er sogar 100 km/h fahren dürfen. Ich bin der Meinung, dass ein solcher Bescheid nachträglich aufgehoben werden muß. Ohne Rechtsgrund darf doch niemand "gestraft" werden, oder? Leider kenne ich mich in dem Verfahrensrecht da nicht so wirklich aus. Nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht, so habe ich es mal gelernt, muss die Behörde fehlerhafte VA's berichtigen oder sogar aufheben, wenn sie davon Kenntnis erlangt. Über eine fachkundige Rückantwort würde ich mich freuen
Opa Knack
mir stellt sich aktuell folgende Frage: Muß ein Bußgeldbescheid nicht aufgehoben werden, wenn er aufgrund eines fehlerhaften Sachverhaltes entstand? Folgender Fall: Bei einer Geschwindigkeitsmessung gingen die Messbeamten davon aus, dass auf einem Streckenbereich außerhalb geschlossener Ortschaften eine Begrenzung von 70 km/h galt. Der Verkehrsteilnehmer war da mit etwas über 90 km/h unterwegs. Fazit: Bußgeld 70 € + Geb. usw.= 98,50 € zuzügl. 1 Punkt. Dieser stellte die Sache zunächst nicht in Frage und zahlte. Jetzt jedoch fiel auf, dass der Bescheid eigentlich zu Unrecht erging. Auf dem Streckenabschnitt, auf dem gemessen wurde, galten die generellen Regelungen. Die Begrenzung auf 70 km/h ist in dem Bereich überhaupt nicht mehr vorgeschrieben. Ergo hätte er sogar 100 km/h fahren dürfen. Ich bin der Meinung, dass ein solcher Bescheid nachträglich aufgehoben werden muß. Ohne Rechtsgrund darf doch niemand "gestraft" werden, oder? Leider kenne ich mich in dem Verfahrensrecht da nicht so wirklich aus. Nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht, so habe ich es mal gelernt, muss die Behörde fehlerhafte VA's berichtigen oder sogar aufheben, wenn sie davon Kenntnis erlangt. Über eine fachkundige Rückantwort würde ich mich freuen


