Neue Fragen und Antworten
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Um welche Wahl handelt es sich? Ein Nebenwohnsitzler ist grundsätzlich nicht wahlberechtigt. Schau Dir mal das Wahlrecht zu deiner betreffenden Wahl an. Als Beispiel hier mal die Kommunalwahl in Baden-Württemberg: Die Tätigkeit als Wahlhelfer bei einer Kommunalwahl ist ein Wahlehrenamt zu dessen Übe...
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(27.07.2016, 12:29)Gast schrieb: Ich bin in der kleinen E9 eingruppiert. Gehört diese zum mittleren oder zum gehobenen Dienst? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.Ja es stimmt - einfacher, mittlerer und gehobener Dienst gibt es nur bei den Beamten und trotzdem muss man nicht so antworten. Viele...
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Die Einteilung einfacher, mittler, gehobener und höherer Dienst gibt es nur im Beamtenbereich, nicht bei Tarifbeschäftigten.
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Eine fachkundige Bewertung ist so nicht möglich. Es kommt auf Deine Tätigkeit an und da sind Deine Angaben zu dünn. Deine Ausbildung interessiert für die Eingruppierung nicht, die ist nur interessant, wenn es darum geht, ob Du die Stelle überhaupt bekommst.
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Guten Tag, ich würde mich über eine fachkundliche Bewertung folgender Stelle freuen: Fachbereichsleitung, 6 MitarbeiterInnen, abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Fachweiterbildungen, Masterabschluss, 30 Jahre Berufserfahrung im Tarifbereich BAT KF, seit 3 Jahren TVöD. Herzlichen Dank HJ
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Ich bin in der kleinen E9 eingruppiert. Gehört diese zum mittleren oder zum gehobenen Dienst? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
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Welcher Tarifvertrag? Hier geht es um den TVÖD und da gibt es keine Lohngruppen.
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Wenn ich nach dem neuen Tarifvertrag z. B. die Anforderungen für die Lohngruppe 7 erfülle, muss die Kommune mich, natürlich nach gestellten Höhergruppierungsantrag, dann auch dementsprechend einstufen, oder liegt das nach wie vor im Wohlwollen der zuständigen Behörde ?
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Gruppen, nicht Stufen 9a, b und c. Sorry
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Jein. Aktuell noch korrekt,aber ab nächstes Jahr gilt ja die neue EGO mit den neuen Stufen 9 a, b und c und dann gibt es keine verlängerten Stufenlaufzeiten mehr.
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