Neue Fragen und Antworten

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geschrieben von Blauspatz, 27.07.2016 14:54, Forum Arbeitnehmer

Um welche Wahl handelt es sich? Ein Nebenwohnsitzler ist grundsätzlich nicht wahlberechtigt. Schau Dir mal das Wahlrecht zu deiner betreffenden Wahl an. Als Beispiel hier mal die Kommunalwahl in Baden-Württemberg: Die Tätigkeit als Wahlhelfer bei einer Kommunalwahl ist ein Wahlehrenamt zu dessen Übe...

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geschrieben von Blauspatz, 27.07.2016 14:47, Forum Arbeitnehmer

(27.07.2016, 12:29)Gast schrieb:  Ich bin in der kleinen E9 eingruppiert. Gehört diese zum mittleren oder zum gehobenen Dienst? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.Ja es stimmt - einfacher, mittlerer und gehobener Dienst gibt es nur bei den Beamten und trotzdem muss man nicht so antworten. Viele...

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geschrieben von Gast, 27.07.2016 13:32, Forum Arbeitnehmer

Die Einteilung einfacher, mittler, gehobener und höherer Dienst gibt es nur im Beamtenbereich, nicht bei Tarifbeschäftigten.

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geschrieben von Gast, 27.07.2016 13:31, Forum Arbeitnehmer

Eine fachkundige Bewertung ist so nicht möglich. Es kommt auf Deine Tätigkeit an und da sind Deine Angaben zu dünn. Deine Ausbildung interessiert für die Eingruppierung nicht, die ist nur interessant, wenn es darum geht, ob Du die Stelle überhaupt bekommst.

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geschrieben von Gast, 27.07.2016 12:31, Forum Arbeitnehmer

Guten Tag, ich würde mich über eine fachkundliche Bewertung folgender Stelle freuen: Fachbereichsleitung, 6 MitarbeiterInnen, abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Fachweiterbildungen, Masterabschluss, 30 Jahre Berufserfahrung im Tarifbereich BAT KF, seit 3 Jahren TVöD. Herzlichen Dank HJ

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geschrieben von Gast, 27.07.2016 12:29, Forum Arbeitnehmer

Ich bin in der kleinen E9 eingruppiert. Gehört diese zum mittleren oder zum gehobenen Dienst? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

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geschrieben von Gast, 27.07.2016 07:16, Forum TVöD

Welcher Tarifvertrag? Hier geht es um den TVÖD und da gibt es keine Lohngruppen.

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geschrieben von Gast, 26.07.2016 16:55, Forum TVöD

Wenn ich nach dem neuen Tarifvertrag z. B. die Anforderungen für die Lohngruppe 7 erfülle, muss die Kommune mich, natürlich nach gestellten Höhergruppierungsantrag, dann auch dementsprechend einstufen, oder liegt das nach wie vor im Wohlwollen der zuständigen Behörde ?

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geschrieben von Gast, 26.07.2016 14:54, Forum Arbeitnehmer

Gruppen, nicht Stufen 9a, b und c. Sorry

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geschrieben von Gast, 26.07.2016 14:24, Forum Arbeitnehmer

Jein. Aktuell noch korrekt,aber ab nächstes Jahr gilt ja die neue EGO mit den neuen Stufen 9 a, b und c und dann gibt es keine verlängerten Stufenlaufzeiten mehr.

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