Kleine E9
#1

Ich bin in der kleinen E9 eingruppiert. Gehört diese zum mittleren oder zum gehobenen Dienst?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
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#2

Die Einteilung einfacher, mittler, gehobener und höherer Dienst gibt es nur im Beamtenbereich, nicht bei Tarifbeschäftigten.
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#3

(27.07.2016, 12:29)Gast schrieb:  Ich bin in der kleinen E9 eingruppiert. Gehört diese zum mittleren oder zum gehobenen Dienst?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Ja es stimmt - einfacher, mittlerer und gehobener Dienst gibt es nur bei den Beamten und trotzdem muss man nicht so antworten. Viele Beschäftigte sind z.B. auf Stellen die im Stellenplan als Beamtenstelle vermerkt sind und da wird sehr wohl eine Vergleich geführt.

Nun zu Deiner Frage - wie ist Deine Stelle genau bewertet? Wir (Kommunen) haben erst ab 1.1.2017 die Entgeltordnung. Bis dahin müssen die Eingruppierungen über BAT erfolgen. Versuche gerade alles zusammenzutragen und schreibe Dir mal, was ich bisher gefunden habe. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich nicht sicher bin, ob Richtigkeit oder Vollständigkeit vorhanden ist. Ich weiß z.B. dass zwischen Bund und VKA ein großer Unterschied sein soll.

Eingruppierung Vc Fallgruppe 1 b ist bisher E8 und wird zum 01.01.2017 zur E9a - vergleichbar mittlerer Dienst
Eingruppierung Vb Fallgruppe 1 c ist bisher E8 oder E9 und wird zum 01.01.2017 zur E9a - vergleichbar mittlerer Dienst
Eingruppierung Vb Fallgruppe 1 a bisher E9 - zum 1.1.17 E9b - vergleichbar mittlerer Dienst/Beginn gehobener Dienst
Eingruppierung VIb Fallgruppe 1 a bisher E9 zum 1.1.17 E9b kann auf Antrag E9c - vergleichbar gehobener Dienst (ob das stimmt?)
Eingruppierung VIb Fallgruppe 1 b bisher Ei zum 1.1.17 E9b kann auf Antrag E9c - vergleichbar gehobener Dienst
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#4

Beim Ausdruck "kleine E 9" wird meines Wissens immer der mittlere Dienst gemeint sein -- das Wort "klein" soll hier aussagen, dass man schlechtere Aufstiegschancen hat bei den Erfahrungsstufen, es dauert länger und meines Wissens fehlt auch eine Erfahrungsstufe -- ich bin der Meinung, das Tarifrecht im ÖD verstößt eigentlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz an vielen Stellen - hätte aber nicht die Energie bis vors EUGH zu ziehen, wobei man dort mit einigen Dingen wohl Recht bekäme.
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