Neue Fragen und Antworten
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Wird die Anforderung für die Stelle benötigt?
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(28.07.2016, 13:43)Gast schrieb: Hallo miteinander, Die Stellenbeschreibung meiner Steller bzw. der Stelle der Volljuristen unterscheiden sich in einem Wort "Mitarbeit bei Vergabeverfahren" (Sachbearbeiter) und "Durchführung von Vergabeverfahren (Volljurist). Wie bereits ausgeführt, besteht dieser...
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Hallo miteinander, vielen Dank für die Antworten. Das im öD nur nach Abschluss gezahlt wird, ist nicht korrekt. Richtig, ist dass nach tatsächlich ausgeübter Tätigkeit vergütet wird (was in der Praxis häufig nicht der Fall ist). Ich habe einen Bachelor und Master-Abschluss in Rechtswissenschaften. K...
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Das mit der einen Gruppe niedriger ist im TVÖD auch verankert und korrekt. Gast, man wird eben NICHT nach Abschluss bezahlt sondern nach Tätigkeit. sonst würde der Prof. Dr., der aus irgendwelchen Gründen als Pförtner arbeitet, ja auch EG 13 oder höher kriegen.
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Beim Ausdruck "kleine E 9" wird meines Wissens immer der mittlere Dienst gemeint sein -- das Wort "klein" soll hier aussagen, dass man schlechtere Aufstiegschancen hat bei den Erfahrungsstufen, es dauert länger und meines Wissens fehlt auch eine Erfahrungsstufe -- ich bin der Meinung, das Tarifrecht...
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Ein Unterschied von 3 Gehaltsgruppen bei gleicher Tätigkeit ist schon heftig! Hast Du einen Studienabschluss? Was ist Voraussetzung für die Stelle? Bei uns ist es z.B. so, dass wir in der IT-Abteilung alles Stellen haben, die als Voraussetzung einen Studienabschluss haben. Es wurde aber auch schon e...
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Im ÖD wird nur nach Abschluss bezahlt, könntest es ja auf einer Klage drauf ankommen lassen, könnte mir aber vorstellen, dass das evtl. bis vors EUGH gehen müsste, also langwierig wird, weil nur auf EU Ebene zum Thema Arbeitnehmergleichbehandlung wahrscheinlich andere Auffassungen existieren als hie...
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(28.07.2016, 09:56)Gast schrieb: Wo geht denn daraus nun hervor, dass man an seinem Nebenwohnsitz nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden darf? Ich lese das da nirgends raus.. Oder ist man kein Bürger, wenn es "nur" der Nebenwohnsitz ist? Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte zu diesem Ehrenamt ...
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Wo geht denn daraus nun hervor, dass man an seinem Nebenwohnsitz nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden darf? Ich lese das da nirgends raus.. Oder ist man kein Bürger, wenn es "nur" der Nebenwohnsitz ist?
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Hallo miteinander, ich benötige ich eine objektive Meinung eines Dritten. Ich bin als Sachbearbeiterin im Vergabemanagement (E10) beschäftigt. Neben mir üben zwei weitere Mitarbeiter - Volljuristen (E13) die identischen Tätigkeiten aus. Eine Unterscheidung im Tagesgeschäft / Arbeitsbereich gibt es n...
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