Eingruppierung Schulhausmeister
#1

Wenn ich nach dem neuen Tarifvertrag z. B. die Anforderungen für die Lohngruppe 7 erfülle, muss die Kommune mich, natürlich nach gestellten Höhergruppierungsantrag, dann auch dementsprechend einstufen, oder liegt das nach wie vor im Wohlwollen der zuständigen Behörde ?
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#2

Welcher Tarifvertrag? Hier geht es um den TVÖD und da gibt es keine Lohngruppen.
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#3

Wird die Anforderung für die Stelle benötigt?
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#4

Seit wann gäbe es im TVÖD keine Lohngruppen ? In der Entgelttabelle gibt es Lohngruppen und die jeweiligen Lohnstufen.
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#5

Ah ja, deshalb heißt die Lohntabelle ja auch Entgelttabelle und die Lohnstufen Entgeltstufen. Macht Sinn.
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