Stress und Arbeitsbelastung im öffentlichen Dienst – deine Rechte

Hohe Arbeitsbelastung ist im öffentlichen Dienst ein Dauerproblem. Ob auf dem Bauhof, in der Kita, in der Pflege oder in der Verwaltung: überall klagen Beschäftigte über Stress, Überstunden und fehlende Wertschätzung. Hier erfährst du, welche Ursachen Stress hat, wie er sich in den verschiedenen Bereichen zeigt und welche Rechte du hast.

Ursachen von Stress im öffentlichen Dienst

Beispiele aus verschiedenen Bereichen

Bauhof

Mitarbeiter in kommunalen Bauhöfen sind oft bei Wind und Wetter draußen. Schneeräumen im Winter, Laub im Herbst oder Reparaturen im Straßenverkehr bedeuten körperlich harte Arbeit. Stress entsteht durch Zeitdruck, Gefahrensituationen und mangelnde Personaldecke. Rechtlich gilt: Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz sichern Pausen, Höchstarbeitszeiten und Schutzkleidung.

Kita

Erzieherinnen und Erzieher betreuen oft zu viele Kinder gleichzeitig. Lärm, ständige Verantwortung und fehlende Vertretungen führen zu Dauerstress. Rechtlich wichtig: Die Tarifverträge wie zum Beispiel der TVöD VKA und der TV-L regeln den Anspruch auf Pausen, Überstundenvergütung und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen. Außerdem muss der Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen erstellen, auch zu psychischen Belastungen.

Pflege

Pflegekräfte sind besonders stark belastet: Schichtarbeit, Personalmangel, hohe Verantwortung für Patienten und körperliche Belastung (Heben, Tragen). Rechtlich: das Arbeitszeitgesetz schreibt Ruhezeiten vor. Arbeitgeber müssen laut Arbeitsschutzgesetz für Hebehilfen, Schulungen und Gesundheitsschutz sorgen (vgl. Arbeitsschutz Pflege Rechte). Personalräte haben hier Mitbestimmungsrechte.

Verwaltung (z. B. Jobcenter, Ordnungsamt)

In Ämtern kommt Stress häufig durch hohe Fallzahlen, Termindruck und Konflikte mit Bürgern. Beschäftigte im Außendienst (z. B. Ordnungsamt) erleben auch verbale Aggressionen. Rechtlich relevant: Arbeitgeber haben nach § 241 BGB eine Fürsorgepflicht. Auch für Beamte haben die Dienstherren zum Beispiel nach § 45 BeamtstG eine Fürsorgepflicht. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Personalräte können Maßnahmen zur Entlastung fordern.

Deine Rechte bei Stress und Überlastung

Was kannst du selbst tun?

Fazit

Stress im öffentlichen Dienst betrifft viele Bereiche – vom Bauhof bis zur Verwaltung. Entscheidend ist: Du hast Rechte. Wenn die Arbeitsbelastung zu groß wird, musst du das nicht einfach hinnehmen. Sprich es an, ziehe den Personalrat hinzu und berufe dich auf deine gesetzlichen Ansprüche. Deine Gesundheit hat Vorrang.





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