miete bei hartz 4 trotz bereits erfolgter abbuchung ?
#1

hallo,

wegen ploetzlicher geschaeftsaufgabe durch meinen chef bin ich kurzfristig zum 31.12.09 arbeitslos geworden und werde hartz 4 beantragen muessen. ich verfuege nur ueber eine kleine witwenrente, anspruch auf arbeitslosengeld 1 habe ich wohl nicht.

bevor ich morgen den antrag stellen konnte (amt war geschlossen) wurde mir von meinem vermieter bereits die miete fuer januar abgebucht. ich hatte noch 3000 EU erspartes auf dem konto.

kann mir jemand sagen, ob die arge die miete trotzdem zahlen muss, obwohl sie bereits ueberwiesen ist ? falls nicht faende ich dies sehe ungerecht, denn ich konnte wahrend der feiertage und am wochenende ja keinen antrag stellen.

ich werde morgen mir einem bekanntenten den antrag stellen.

danke

cathrin
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#2

Die Arge zahlt ab Antragstellung. Wenn Du also heute dort den Antrag gestellt hast (tel. reicht vorerst) berechnet die Arge ab 01.01.10, da ja Feiertage waren. Rufst Du morgen erst an, zahlt sie erst ab morgen. Die Miete wird natürlich entsprechend berücksichtigt ab Tag der Antragstellung.
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