Zuständigkeit für externe MA
#1

Ist der Personalrat für externe MA (sog. Unterstützungsgruppe) zuständig?
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#2

Wie ist denn das rechtliche Konstrukt für die Unterstützungsgruppe? Leiharbeitnehmer oder z.B. Übertragung der Aufgabe an ein Unternehmen?
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#3

Guten Morgen,
die Übertragung der Aufgaben des Unternehmen - keine Leiharbeiter...
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#4

Für die Beschäftigten des externen Unternehmens ist der Personalrat nicht zuständig.
Indirekt gibt es punktuell Möglichkeiten aktiv zu werden. Muss sich halt immer an den Aufgaben des PR orientieren.
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#5

Unsere Unterstützer sind nicht in einem externen Unternehmen, oft sind das Studenten, die ein paar Stunden "auf Basis" aushelfen. Ist der PR für diese zuständig?
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#6

Es sind also Beschäftigte der Dienststelle? Kein Werkvertrag etc.?
Für welchen Zeitraum wird der Vertrag geschlossen? (Mitbestimmung bei Einstellung ist ggf. erst bei einer geplanten Beschäftigungsdauer von einigen Monaten gegeben.
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#7

Die Verträge mit externen MA sind langfristig. Was haben Sie mit "ggf." gemeint?
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#8

(08.03.2021, 13:47)Gast schrieb:  Die Verträge mit externen MA sind langfristig. Was haben Sie mit "ggf." gemeint?
Dann sind es doch Werkverträge?
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#9

Das ggf. bezieht sich darauf, dass ich nicht alle Personalvertretungsgesetze überblicke. Auch ist ein Stück strittig ab welchen Zeitraum die Pflicht greift.

Mir ist weiterhin nicht klar was da rechtlich passiert. Sind es Arbeitnehmer der Behörde oder nicht?
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