Zuständigkeit für Belange unterschiedlicher Gruppen
#1

Stimmt die folgende Aussage:
Angestellte Personalratsmitglieder müssen sich um alle Angelegenheiten aller Beschäftigten kümmern, auch die der Beamten.

Aber verbeamtete Personalratsmitglieder müssen sich nicht um die Angelegenheiten der Angestellten kümmern, können dies aber tun.
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#2

Nein.
Gruppenangelegenheiten sind nur durch die Vertreter der Gruppe zu entscheiden. Mitdiskutieren können grundsätzlich alle Personalräte. Angelegenheiten, die beide Gruppen betreffen, sind vom gesamten Personalrat zu entscheiden.
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