Wohngeldsachbearbeiter mit AII
#1

Ist ein Wohngeldsachbearbeiter mit dem Angestelltenlehrgang II in 9b TvöD richtig eingruppiert?
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#2

Im Regelfall dürfte eine Eingruppierung in die E9a zutreffend sein. Für die E9b müssten über die normale Sachbearbeitung in Wohngeldsachen hinausgehende Aufgaben im hinreichend zeitlichen Umfang vorliegen.
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#3

Kommt drauf an, welche Aufgaben ihm übertragen wurden. Die Ausbildung ist irrelevant.
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#4

Hallo, ich folge der ersten Argumentation.
Ich glaube darüber gibt es ziemlich frische Urteile, die sich mit der Eingruppierung von Wohngeldsachbearbeitern befassen.
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#5

Also wenn man mal so ein bißchen rumsucht kommt man max. auf 9a.
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#6

Im übrigen ist die Ausbildung bei der Eingruppierung irrelevant. Auch mit Uniabschluss würdest Du nicht mehr bekommen.
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