Ist ein Wohngeldsachbearbeiter mit dem Angestelltenlehrgang II in 9b TvöD richtig eingruppiert?
Im Regelfall dürfte eine Eingruppierung in die E9a zutreffend sein. Für die E9b müssten über die normale Sachbearbeitung in Wohngeldsachen hinausgehende Aufgaben im hinreichend zeitlichen Umfang vorliegen.
Kommt drauf an, welche Aufgaben ihm übertragen wurden. Die Ausbildung ist irrelevant.
Hallo, ich folge der ersten Argumentation.
Ich glaube darüber gibt es ziemlich frische Urteile, die sich mit der Eingruppierung von Wohngeldsachbearbeitern befassen.
Also wenn man mal so ein bißchen rumsucht kommt man max. auf 9a.
Im übrigen ist die Ausbildung bei der Eingruppierung irrelevant. Auch mit Uniabschluss würdest Du nicht mehr bekommen.