02.01.2012, 15:16
Hallo,
ich bin neu hier, habe mich aber schon ein wenig eingelesen. Man nehme folgenden Fall an:
Ich bin Landesbeamtin NRW.
Mein Lebensgefährte und ich erwägen nun im kommenden Jahr zu heiraten.
Er ist eingeschränkt selbständig (kein öD) tätig und sein jährliches Einkommen liegt unter den fraglichen 18.000,-- Euro, was die Beihilfe angeht.
Er hat einen Sohn, der 22 Jahre alt ist und noch ca. 3,5 Jahre studieren wird.
Dieser erhält Bafög. Wir leben alle drei in einem Haushalt.
Mein Zukünftiger ist von der Kindesmutter geschieden und sie zahlt auch keinen Kindesunterhalt.
Er erhält das Kindergeld.
Ich würde dann die Steuerklasse III bekommen.
Steuerlich soll nach der Heirat die Zusammenveranlagung gewählt werden.
Welche finanziellen Aspekte würden sich für mich (uns) ergeben?
a) besoldungstechnisch
b) beihilfetechnisch
und c) - falls einem was einfällt - steuerlich
Vielen Dank für eure Hilfe,
anna-nrw
ich bin neu hier, habe mich aber schon ein wenig eingelesen. Man nehme folgenden Fall an:
Ich bin Landesbeamtin NRW.
Mein Lebensgefährte und ich erwägen nun im kommenden Jahr zu heiraten.
Er ist eingeschränkt selbständig (kein öD) tätig und sein jährliches Einkommen liegt unter den fraglichen 18.000,-- Euro, was die Beihilfe angeht.
Er hat einen Sohn, der 22 Jahre alt ist und noch ca. 3,5 Jahre studieren wird.
Dieser erhält Bafög. Wir leben alle drei in einem Haushalt.
Mein Zukünftiger ist von der Kindesmutter geschieden und sie zahlt auch keinen Kindesunterhalt.
Er erhält das Kindergeld.
Ich würde dann die Steuerklasse III bekommen.
Steuerlich soll nach der Heirat die Zusammenveranlagung gewählt werden.
Welche finanziellen Aspekte würden sich für mich (uns) ergeben?
a) besoldungstechnisch
b) beihilfetechnisch
und c) - falls einem was einfällt - steuerlich
Vielen Dank für eure Hilfe,
anna-nrw