Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes steht als es vereinbart wurde
#1

Hallo liebe Forummitglieder,

ich schreibe Euch in Bezug auf bereits oben genannte Angelegenheit und hoffe, Ihr könnt mir helfen, bevor ich in ein Arbeitsverhältnis hineinschlittere, das ich so niemals wollte. 

Folgendes zu mir: 

Ich bin gelernte Alltagsbegleiterin und Hauswirtschafterin in der Pflege und als ich mich nach langer ungewollter Arbeitslosigkeit bei einem ambulanten Pflegedienst um eine Teilzeitstelle beworben und auch Glück hatte, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden schien sich für mich alles zum positiven zu wenden. Leider war dem nicht so, denn obwohl das Vorstellungsgespräch soweit gut verlief, bekam ich im Laufe der Zeit ein ziemlich ungutes Bauchgefühl ( wie man es eben manchmal bekommt, wenn man eine ungute Vorahnung hat ). Warum ich dieses scheußliche Gefühl hatte sollte ich spätestens beim Einstellungsgespräch und aus dem Arbeitsvertrag erfahren, den man mir gestern vorgelegt hat. In diesem stand zwar, dass ich als Alltagsbegleiterin und hauswirtschaftliche Hilfe für Senioren angestellt werden soll und auch, dass es 20 Arbeitsstunden por Woche sein sollen. Auf den zweiten Blick wurden aber etwas weiter hinten auf Blatt 3 oder 4 Arbeitszeiten von 7 Uhr Morgens bis 13:30 und von 16 Uhr - 21 Uhr genannt. Das macht 11 Std und 30 Min pro Tag, wobei es sich nicht mehr um das handelt, was mündlich besprochen wurde. 
Des weiteren war im Arbeitsvertrag von einem Dienstfahrzeug die Rede, dass ich niemals bekommen werde ( Aussage vom Junior Chef:,, Nein, Sie fahren mal schön mit Ihrem eigenen Auto !" und das man pro gefahrenen Kilometer 30 Cent bekommt, damit man sich Benzin kaufen kann ( dabei bekommt man nur einen Tankgutschein in Höhe von 40 - 50 Euro, obwohl die Fahrkosten pro Monat weit höher sind und ich vermutlich auf den Kosten sitzen bleibe ). 

Nun sind meine Fragen an Euch: 

Ist das ( wie ich finde ) gesetzwidrig oder nicht ? Was kann ich tun, damit ich nicht in dieser Firma arbeiten muss

Liebe Grüße und bleibt gesund

Sonja
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#2

Hallo Sonja,

wenn der Vertrag Dir nicht passt, würde ich ihn nicht unterschreiben und nochmal das Gespräch suchen.

Das ist immer das Problem von mündlichen Aussagen. Wie willst Du hier beweisen, was vorher zugesagt wurde. Es gilt im Zweifel der Vertrag.

Liebe Grüße
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#3

Solche Arbeitgeber kann man sich sparen. Fordere für diese Dreistigkeit die Erstattung der Fahrkosten für das Vorstellunggespräch ein. Diese sind vom potenziellen Arbeitgeber zu erstatten, es sei denn, er hat es bei der Einladung ausgeschlossen.
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#4

(10.06.2021, 14:37)Gast schrieb:  Solche Arbeitgeber kann man sich sparen. Fordere für diese Dreistigkeit die Erstattung der Fahrkosten für das Vorstellunggespräch ein. Diese sind vom potenziellen Arbeitgeber zu erstatten, es sei denn, er hat es bei der Einladung ausgeschlossen.
Nein, ausgeschlossen hat er bei der Einladung nichts :-( 
Was mir aber auch in meinem Arbeitsvertrag aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass der Arbeitgeber wollte, dass ich von meinem Hausarzt ein sogenanntes "ärztliches Attest" einhole und dann der Firma vorlege. Er wollte wissen, ob ich irgendwelche Krankheiten habe, die mir eine hauswirtshaftliche Tätigkeit verbieten. Dann habe ich ein wenig gegoogelt und das hier dazu gefunden  ( https://www.welt.de/gesundheit/article13...nicht.html )
Hier einmal ein kleiner Auszug aus bereits genannter Webseite: 

Kann der Arbeitgeber Bewerber zum Gesundheitscheck verpflichten?

Nein, sagt Professor Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Es ist immer die Entscheidung des Bewerbers, ob er ihn macht oder nicht. Aufgrund des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und auf informationelle Selbstbestimmung kann rein rechtlich niemand dazu verpflichtet werden. In der Praxis sieht das aber häufig anders aus. „Es gibt oft eine Art faktischen Zwang“, erläutert Professor Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Mancher Arbeitgeber handelt nach dem Motto: Entweder du machst die Untersuchung und bringst mir das Zeugnis, oder ich gebe die Stelle einem anderen Bewerber, der dazu bereit ist.
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#5

Wie in deinem erwähnten Artikel auch steht, können AG ein Attest verlangen wenn Lebensmittel zubereitet werden. Hast du als Haushaltshilfe dann nicht mit Lebensmitteln zu tun?
Ich an deiner Stelle würde mir was anderes suchen wenn du jetzt schon nicht mit dem neuen AG nicht zufrieden bist.
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#6

Mir ist sowieso niemand bekannt, der vor Einstellung im öffentlichen Dienst nicht zum Amtsarzt mußte. Egal ob Lebensmittel oder nicht. Es gibt immer eine Einstellungsuntersuchung, nicht nur bei Beamten. Wer das nicht will, kann halt nicht in den öD.
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