Arbeitsvertrag-Gruppierung
#1

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung in Bauunternehmen? Außerdem falsche Eingruppierung. Wie geht man rechtlich vor?
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#2

Erhebung einer Eingruppierungsfeststellungsklage durch Darstellung und Nachweis der einschlägigen Eingruppierung anhand des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes.
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#3

(Vor 3 Stunden)Gast schrieb:  auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes.

Bei einem Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung in einem Bauunternehmen?
Da kann man maximal schauen welche Teile der im Baubereich allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge greifen. Dann ggf. in dem Kontext Eingruppierungsfeststellungsklage.
Wenn es wirklich um den Bausektor geht, wird man in einem Forum, welches sich nicht mit dem öffentlichen Dienst befasst, vermutlich bessere Antworten bekommen.
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