Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst

Vor der endgültigen Einstellung im öffentlichen Dienst – insbesondere bei einer Verbeamtung – steht häufig eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung an. Diese dient der Feststellung, ob die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Tätigkeit vorliegt. Auch viele Kommunen verlangen bei der Einstellung von Tarifbeschäftigten eine medizinische Untersuchung. Je nach Art des Dienstverhältnisses (Beamtenlaufbahn oder Tarifbeschäftigung) unterscheidet sich die Untersuchung in Umfang und rechtlicher Grundlage.

Wer muss zur Einstellungsuntersuchung?

Ziele der Untersuchung

Ziel der Einstellungsuntersuchung ist es, mögliche gesundheitliche Einschränkungen zu identifizieren, die der Ausübung des Dienstes dauerhaft entgegenstehen könnten. Bei Beamten ist zu prüfen, ob eine wahrscheinliche Dienstfähigkeit bis zum gesetzlichen Ruhestand besteht. Bei Angestellten geht es in erster Linie um die gegenwärtige gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit.

Was wird untersucht?

Die Untersuchung orientiert sich an den Anforderungen des angestrebten Berufs. Sie umfasst typischerweise:

Je nach Dienstherr kann die Untersuchung auch spezielle Tests beinhalten, z. B. Lungenfunktion, Belastungs-EKG oder Impfstatus-Prüfung.

Einstellungsuntersuchung auch für Tarifbeschäftigte?

Ja, auch Tarifbeschäftigte zum Beispiel im kommunalen öffentlichen Dienst – also Angestellte nach dem TVöD – müssen in vielen Fällen eine Einstellungsuntersuchung absolvieren. Grundlage ist hier das Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO (Gewerbeordnung), ergänzt durch Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (z. B. ArbMedVV).

Typische Anlässe für eine Untersuchung sind:

Im Unterschied zur amtsärztlichen Untersuchung für Beamte ist der Fokus bei Angestellten stärker auf den aktuellen Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit zum Zeitpunkt der Einstellung gerichtet – nicht auf die Prognose bis zum Renteneintritt.

Die Untersuchung erfolgt in der Regel durch einen Betriebsarzt oder einen Vertragsarzt der Kommune. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Auch hier gilt: Es wird keine Diagnose an die Personalstelle weitergegeben, sondern lediglich eine arbeitsmedizinische Beurteilung („aus ärztlicher Sicht gesundheitlich geeignet“).

Unterschiede je nach Berufsgruppe

Die Anforderungen der Einstellungsuntersuchung unterscheiden sich je nach Berufsfeld:

Wer führt die Untersuchung durch?

Bei Beamtenanwärtern erfolgt die Untersuchung meist durch den Amtsarzt. Bei Tarifbeschäftigten wird sie häufig durch den Betriebsarzt oder einen beauftragten Arzt der Kommune durchgeführt. Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Was passiert bei gesundheitlichen Einschränkungen?

Wenn Zweifel an der dauerhaften gesundheitlichen Eignung bestehen, kann die Einstellung – insbesondere in ein Beamtenverhältnis – abgelehnt werden. Tarifbeschäftigte haben etwas mehr Spielraum, da hier die Anforderungen weniger strikt sind. In Einzelfällen kann eine Nachuntersuchung oder ein är

Tipps für Bewerber

Fazit

Die Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst ist ein wichtiger Baustein im Einstellungsverfahren – insbesondere bei einer geplanten Verbeamtung. Sie soll insbesondere den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn vor gesundheitlichen Risiken im späteren Berufsleben schützen.

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