17.08.2022, 04:45
Hallo,
ich bin Beamter auf Probe in der Fachrichtung Justiz. Ich habe jedoch eine interessante Stelle in einer Kommune in meinem Bundesland gefunden. Hier wird ein Beamter mit der Fachrichtung Justiz oder Polizei gesucht. Nun ist meine Frage, ob ich meine Anwärtersonderbezüge zurückzahlen müsste oder nicht. Beim Bundesland handelt es sich um s-h. Im Paragraph 69 SHBesG ist geschrieben, dass man nichts zurückzahlen müsste, wenn man in der gleichen Fachrichtung verbleibt.
Kann mich da jemand aufklären?
Danke!
ich bin Beamter auf Probe in der Fachrichtung Justiz. Ich habe jedoch eine interessante Stelle in einer Kommune in meinem Bundesland gefunden. Hier wird ein Beamter mit der Fachrichtung Justiz oder Polizei gesucht. Nun ist meine Frage, ob ich meine Anwärtersonderbezüge zurückzahlen müsste oder nicht. Beim Bundesland handelt es sich um s-h. Im Paragraph 69 SHBesG ist geschrieben, dass man nichts zurückzahlen müsste, wenn man in der gleichen Fachrichtung verbleibt.
Kann mich da jemand aufklären?
Danke!