23.01.2023, 14:33
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen für die Beschäftigten im Tarifgebiet West durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich; im Tarifgebiet Ost durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich,
Ab dem 1. Januar 2022 wurde diese Regelung auf durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich geändert.
Was ist mit den Teilzeitkräften die z.B. wie ich 36,00 als wöchentliche Arbeitszeit in der Verwaltung arbeiten? Mit der ersten Anpassung zur Arbeitszeitenänderung auf 39,5 h wöchentlich gab es dazu einen finanziellen Ausgleich. Gibt es jetzt aktuell dazu auch eine Regelung, wenn ja, wo steht diese? Besten Dank im voraus.
Ab dem 1. Januar 2022 wurde diese Regelung auf durchschnittlich 39,5 Stunden wöchentlich und ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 39,0 Stunden wöchentlich geändert.
Was ist mit den Teilzeitkräften die z.B. wie ich 36,00 als wöchentliche Arbeitszeit in der Verwaltung arbeiten? Mit der ersten Anpassung zur Arbeitszeitenänderung auf 39,5 h wöchentlich gab es dazu einen finanziellen Ausgleich. Gibt es jetzt aktuell dazu auch eine Regelung, wenn ja, wo steht diese? Besten Dank im voraus.