Vorladung zum Amtsarzt fraglich...
#1

Hallo,
ich habe letzte Woche vom Personalamt eine Einladung zum Gespräch gehabt, um meine gesundheitliche Situation zu "klären".

Ich, Beamtin auf Lebenszeit (seit ca. 20), bin seit März 2011 krank geschrieben. Erst auf Erschöpfungszustand und "Rücken" (Bandscheibenvorfall bereits vor Jahren festgestellt), ab April 2011 auf Depression.

Da im Moment keine Arbeitsaufnahme möglich ist, werde ich von meinem Therapeuten immer wieder für 10-14 Tage krank geschrieben.

Jetzt ist bei dem o.g. Termin eine "Vorladung" beim Amtsarzt "verabredet worden". Ich fühlte mich unter Druck gesetzt und habe erstmal zugestimmt. Jetzt soll ich mich auch noch melden, ob ich gleichzeitig einen Stellenwechsel beabsichtige. Das kann ich aber im Moment garnicht entscheiden. Icon_sad

Was ich jetzt wissen möchte:

Ist die Vorsprache beim Amtsarzt schon nötig?

Was kann mir passieren?

Wie lange kann ich diese Untersuchung hinaus schieben?

Sollte ich auf Wiedereingliederung eingehen und testen, ob und wielange ich arbeiten kann, um guten Willen zu zeigen?

Ich will ja wieder arbeiten. Fühl mich aber zur Zeit nicht in der Lage auf meiner jetzigen Stelle wieder 100% meinen Dienst zu tun.

Ich möchte dem Mitarbeiter vom Personalamt keine weiten Infos aus meinem gesundheitlichen Leben geben. Ich bin dazu, glaube ich, auch nicht verpflichtet.

Wie seht ihr das?
Gruss,
Steffi
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#2

Hallo, Amtsarzt muss sein, da die Voraussetzungen des § 43 NBG (§ 26 BeamtStG) vorliegen dürften.
Das Schlimmste, was passieren kann, ist die Dienstunfähigkeit. Es kann aber auch eine begrenzte Dienstfähigkeit gem. § 27 BeamtStG dabei rauskommen. Eine Wiedereingliederung kommt natürlich auch in Frage. Das geht regelmäßig mit der begrenzten Dienstfähigkeit zusammen.
Ich würde in jedem Fall einen entsprechend spezialisierten Anwalt fragen, da im Verfahren schnell was falsch gemacht werden kann.
Gruß,
Gast
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#3

Hallo Gast,

sorry, bin im Moment total verwirrt.
Bedeutet begrenzte Dienstfähigkeit
- bei halber Stundenzahl im Monat auch nur noch "halbes" Gehalt?

Oder bleibt das Gehalt und ich werde voll bezahlt bei "halber Kraft"?

Also eigentlich wie ein Antrag auf Herabsetzung der monatlichen Arbeitszeit?

Gruss,
Steffi

PS: Eine Wiedereingliederung habe ich aufgrund "Rückenleiden" schon mal in Anspruch genommen, da kenne ich die Begleiterscheinungen.
Hallo,

ich habe jetzt mit den genaueren Definitionen die Suchmaschine erneut angeworfen und bin etwas schlauer...aber nicht ruhiger.

Danke nochmal für die Auskunft,

Steffi
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#4

Begrenzte Dienstfähigkeit bedeutet, dass du bei halber Kraft volles Geld bekommst. Das setzt aber die Prognose voraus, dass du innerhalb von 6 Monaten wieder voll einsatzfähig bist.
Hoffe, dass das etwas hilft.
Gruß
Gast
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#5

Hallo,

lieben Dank für die Antwort. Eine Frage hätte ich noch. Woher soll ich wissen, ob ich wirklich innerhalb 6 Monaten gesund bin?...
Ich habe auch nicht gedacht, dass ich jetzt schon sooo lange daheim bin.

Was kommt nach 6 Monaten?... Dienstunfähigkeit??
Gruss,
Steffi***


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#6

Hallo Steffi,

sicherlich kann niemand genau sagen, ob du in 6 Monaten wieder dienstfähig sein wirst. Die Vorschriften sind aber nun mal so.
Ich selbst war knapp 13 Monate im Krankenstand und zwei Mal beim Amtsarzt. Dieser bescheinigte meinem Dienstherrn, dass auch in den kommenden 6 Monaten keine Besserung meines Gesundheitszustandes zu erwarten sei. Darauf erhielt ich die Mitteilung meiner Dienststelle, dass man mich auf Grund des amtsärztlichen Befundes nunmehr in den Ruhestand versetzen möche. Einen Monat hatte ich Bedenkzeit.
Befinde mich nun im Ruhestand (bin Mitte 50) und bin nun endlich das jahrelange Mobbing los. Meine Stelle wird auch nicht mehr neu besetzt werden (Steuerzahler spart Geld !)
Auffallend war, dass der Amtsarzt bei meinen beiden Besuchen mir fast schon mit missionarischem Eifer unbedingt die Frühpensionierung schmackhaft machen wollte.
Bitte stelle dich darauf ein, dass es bei dir evtl. ähnlich ablaufen könnte.
Mit Frühpensionierung ist man heute teilweise sehr schnell zur Stelle.


Ganz wichtig aber: werde wieder gesund !!!!


Gruß
Herbert

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#7

Hallo Herr XY, Hallo Mitleser,

heute war ich wieder bei meinem Therapeuten. Ich habe ein Attest bekommen, in dem angegeben ist, dass ich wahrscheinlich in den nächsten 3 Monaten wieder die Arbeit aufnehmen werde. Eine Arbeitsplatzerleichterung bzw. -Wechsel sollte mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

Ich bin jetzt (erst) 39 Jahre und viele werden denken... viel zu früh für eine Dienstunfähigkeit nach 22 Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Allerdings bin ich nicht ohne Grund in Behandlung. Gedanken über eine Dienstunfähigkeit kommen leider immer öfter. Gesund werden ist halt nicht so einfach.

Wie es in unserer Stadtverwaltung aussieht, brauch ich nicht erläutern, da seit einem tragischen Unglück kein Tag vergeht, in dem nicht über diese Verwaltung berichtet wird. Mit dem tragischen Unglück hat meine Erkrankung nichts zu tun, außer das ich an diesem Tag meinen 39. Geburtstag hatte und ich grade auf dem Weg zu einer Geburtstagsparty für mich war, als uns etliche Krankenwagen auf der Autobahn entgegen kamen.

Spart eine Verwaltung denn so viel?... Als Beamtin im mittleren Dienst, A8, Dienstaltersstufe 8, bekomme ich wahrscheinlich nur einen "Minibetrag" ausgezahlt. (Hätte ich mal nicht auf meine Stiefmutter gehört und was anständiges gelernt... ) Krankenkasse weiter zahlen... und und und

Ich glaube, ich sollte mich mal vorab irgendwo schlau machen... aber wo?

Gruss,
Steffi***

PS. Wer Schreibfehler findet, bitte zurückgeben... alles eine Sache der Krankheit... ich war immer sehr gut in Rechtschreibung! Sorry.

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#8

Hallo Steffi,

wie meinst du das mit "schlau machen" ? Bezüglich der Höhe von evtl. Ruhestandsbezügen, oder wie der Ablauf mit Amtsarzt etc. so funktioniert ?

Gruß

Herbert
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#9

Hallo Herbert,

ja, wie hoch meine Pension sein könnte... ob und wieviel ich dazu verdienen darf... das übliche halt. Mir fehlt im Moment der Ansprechpartner bei meiner Behörde.

Den Sachbearbeiter, der mich zum Amtsarzt "schickt", den mag ich nicht fragen.

Ja, und das mit dem Amtsarzt... weiss ich auch nicht, bin ja seit Monaten nicht im Dienst und habe keinen, den ich fragen könnte.

Gruss,
Steffi***
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#10

Hallo Steffi,

normalerweise läuft es so ab:

- Bist du in einem Zeitraum von 6 Monaten länger als 3 Monate dienstunfähig erkrankt, kann dich deine Dienststelle beim zust. Amtsarzt mit der Bitte um Untersuchung anmelden. Die drei Monate müssen übrigens nicht zusammenhängend sein. Auch gibt es Personalchefs, die dies lockerer oder strenger sehen.

- Du erhältst einen Untersuchungstermin vom Amtsarzt mit der Bitte, sämtliche Atteste, Bescheinigungen usw. mitzubringen. Gleichzeitig erhältst du einen umfangreichen Fragebogen, auf dem du Fragen zu deiner gesundheitlichen Verfassung beantworten sollst. Diesen Fragebogen bringst du dann ebenfalls mit oder schickst ihn vorab per Post zum Amtsarzt.

- Am Untersuchungstag selbst erfolgt zunächst ein ausführl. Gespräch mit dir. Danach ist eine körperliche Untersuchung vorgeschrieben (auch Blutdruck, Puls, Gewicht, usw.)

- Der Amtsarzt behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen bei deinen Hausärzten und Fachärzten anzufordern (falls notwendig).

- Das Untersuchungsergebnis wird deiner Dienststelle mitgeteilt. Gleichzeitig gibt d. Amtsarzt dem Dienstherrn auch Empfehlungen, wie es mit dir künftig weitergehen soll (z.Bsp. reduzierte Arbeitszeit, anderer Aufgabenbereich, Kur, Frühpensionierung, usw. usw.) Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Amtsärzte nur die nötigsten Angaben gegenüber deinen Vorgesetzten machen. Details zu deiner gesundheitl. Situation dürfen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen genannt werden.

- Deine Vorgesetzten sind an die Empfehlungen des Amtsarztes nicht gebunden. So können sie dich evtl. in den Ruhestand schicken, obwohl Amtsarzt von baldiger Genesung ausgeht !

- Du selbst erhältst normalerweise eine Kopie des Untersuchungsberichts.

- Es gibt Fälle, in denen Vorgesetzte versuchen, Amtsärzte bereits im Vorfeld in die gewünschte Richtung zu lenken.

- Sollte es tatsächlich zu einer Frühpensionierung kommen, hast du einen Monat Zeit, Einwände dagegen vorzubringen. Notfalls, falls du wieder arbeiten möchtest, Ratschlag eines erfahrenen Anwalts einholen.

Nun zur Pensionshöhe:

Diese hängt von vielen Faktoren ab (Dienstjahre, Familienstand, Erziehungszeiten, Teilzeittätigkeit usw.)

Unter www.beamtenversorgung.nrw.de kannst du dir deine Pension ausrechnen. Bei mir hat es bis auf 20 € gepasst. Das Progr. sieht nur auf den ersten Blick etwas verwirrend aus. Wichtig ist, dass man die Zeiten richtig eingibt und auch alle erforderlichen Unterlagen griffbereit hat.

Vielleicht kennst du aber auch vergleichbare Kolleginnen & Kollegen, die bereits in Frühpension gegangen sind und über ihre Pensionshöhe berichten.
Von einem befreundeten bayer. Justizvollzugsbamten (verh. , A 8, 2 Kinder ) weiß ich, dass er ca. 1650 € erhält (Krankenkasse ist noch abzuziehen).
Sein Alter / Dienstzeit wäre mit deinen Angaben weitgehend vergleichbar.

Es gibt aber zwischen den Bundländern unterschiedliche Handhabungen.


Wünsche dir alles Gute !


Gruß

Herbert









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#11

Hallo,
danke nochmal für die Infos. Demnächst ist ja schon der Termin und ich kann lediglich ein Attest meines Therapeuten vorlegen. Vielleicht kann ich noch die "Rückengeschichte" anbringen, da müsste ich noch die Berichte des Orthopäden haben.

Ansonsten mal abwarten... werde dann berichten.

Zu der Pensionshöhe .. muss ich morgen früh mal schauen, ich habe ja keine großen Ausfallzeiten wegen Kinder oder ähnliches. Ich habe meine Ausbildung gemacht im öffentlichen Dienst und sofort eine Planstelle in Vollzeit erhalten. Die Beförderungen von A5 (damals) bis A8 gingen ziemlich zügig früher, da ich immer eine solche Stelle in dieser Besoldungsgruppe hatte.

Gruss, Steffi***


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#12

Hallo!

ich habe den Termin beim Amtsarzt wahrgenommen. Meine Erkältung ist zwar nicht weg, aber ich bin halt hingefahren.

Erst sollte ich einige Fragen zum aktuellen Befinden und eventuellen Vorerkrankungen auf einem Fragebogen beantworten.
Bei dem anschließenden ca. einstündigem Gespräch mit dem Amtsarzt wurde mir klar, dass mein eigentliches "Leiden" gar keine Rolle spielt. Der Amtsarzt hat mir selber gesagt, dass er heute nur dafür da wäre, die Diagnosen zu prüfen. (!!!)
Als ich ihm meine Diagnosen nannte, einfach die Kennziffer von einer der letzten AU (Für Kenner: F41.2; F 32.1) war er sehr überrascht und hat mir dann aus dem Computer die Erläuterung dieser Diagnosen vorgelesen und sich gewundert über die Behandlung meines Therapeuten.
Ich habe es einfach nicht mehr für nötig gehalten, mich weiter zu erklären. Ständig habe ich gesagt bekommen, dass ihn das eine oder andere nicht interessiere und ich das besser nicht erzählen sollte. (Ich sollte ihm die Gesprächsführung überlassen....)

Tatsache ist, dass ich jetzt für ein unabhängiges Gutachten zu einer Psychiaterin soll. Der könnte ich dann meine Lebensgeschichte erzählen.....meinte er noch. Icon_sad

Tja... also warte ich nun die nächste "Einladung" ab.

Bis demnächst,
Steffi***
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#13

Hallo,

um mal neues zu berichten zu meinen "Vorladungen".

Ich habe ich den Termin bei einer Ärztin wahrgenommen zwecks Erstellung eines unabhängigen Gutachtens. Dieses Gespräch dauerte ca. 75 Minuten.

Gestern (Samstag) habe ich im Briefkasten eine Mitteilung des Personalamtes vorgefunden in der ich gebeten werde, mich umgehend telefonisch zu melden, da die Gutachterin mich für dienstfähig hält. (Das Guthaben habe ich bereits beim ärztlichen Dienst angefordert, liegt aber noch nicht vor.)

Seitens meines Therapeuten bin ich noch bis zum Mitte Februar "krank geschrieben".

Wer hat nun die "Handhabe" über meine Arbeitskraft?

Bitte um eure Mithilfe......K070g

Gruss,
Steffi
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#14

Hallo,
nach einem Telefonat mit dem Personalamt wurde mir mitgeteilt, dass die Entscheidung vom Amtsarzt über der des behandelnen Therapeuten steht. Ich muss wiedereingliedern ab nächste Woche. Art und Umfang hat der Amtsarzt entschieden.

Eine enttäuschte Steffi
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#15

Hallo Steffi,

normalerweise ist es so, dass ein Amtsarzt nicht so einfach die Krankschreibung durch einen anderen Facharzt aushebeln kann. So habe ich es in meiner Ausbildung gelernt (gebe zu, lange her !) und so soll es angeblich auch heute noch sein. Gib einfach in die Suchmaschine die Begriffe Amtsarzt, Krankschreibung aushebeln ein und du landest auf einer Seite in der ein vergleichbarer Fall geschildert wird.

Anwaltliche Hilfe, Unterstützung von Personalrat und Gewerkschaft wären in Deinem Fall nicht schlecht.


Gruß

Herbert
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