Von 9a in 9c weil verantwortliche Elektrofachkraft mit Personal
#1

Hallo Forumsleser, 

kurz zu meiner Sachlage: 
ich bin 33, arbeite seit 2 Jahrren im öffentlichen Dienst und wurde direkt in die 9a stufe 5 eingrupiert. 
Hab vorher lange im Ausland gearbeitet und dort sehr viel berufserfahrung gesammelt bezüglich Starkstromanlagen bei Siemens. 

Ausbildung: Realschule, normale Lehre, staatlich geprüfter Techniker in Elektrotechnik mit Ausbildereignungsschein.
Nun habe ich aber mitlerweise noch 2 Kollegen bekommen welche mir unterstehen, auch wenn sich das für mich nicht gaaanz so anfühlt. 

Zudem soll ich die Bürde der "verantwortlichen Elektrofachkraft" übernehmen. 

jetzt meine Frage, steht es mir prinzipiel unter den oben aufgeführten Dingen in eine Gehaltsverhandlung um die 9c (logischerweise auch Stufe 5) zu gehen?

vielen Dank für euer Feedback!!!!
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#2

Im Abschnitt für Techniker gibt es keine E9c. Du müsstest also darlegen welcher Abschnitt stattdessen für Dich greift. Dort müsste es eine E9c geben und du müsstest die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Aus dem bisher geschilderten sind keine Anhaltspunkte für eine E9c zu erkennen.
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#3

Vielen Dank für das super schnelle Feedback, wo genau kann ich denn eine hieb und stichfeste Definition der Stufen/Gruppen einsehen, welche sich dann auch in der Argumentation verwenden lässt?
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#4

Im Tarifvertrag
https://www.kommunalforum.de/tvoed_v.php
Dort Anlage 1 -Entgeltordnung (VKA)

Ich gehe davon aus, dass es um den kommunalen Bereich geht.
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#5

Schau mal DQR (Deutsche Qualifizierungsrahmen, als staatlich gepr. Techniker bist du auf Bachelor Niveau, also auf Niveau eine Ingenieurs. d.H. dir steht die Lohngruppe 10 zu.
Die vom AG zitierten Merkmale  Techniker , sind alle Techniker die "nur" einen Ausbildungsberuf als Techniker haben.
Bin selber im öffentlichen Dienst angestellt und habe das Thema bereits hinter mir.
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#6

Der DQR ist tariflich und auch sonst ohne Bedeutung. Er ist in erster Linie ein Marketingsinstrument für die Anbieter der Technikerausbildung etc.
E10 erfordert Tätigkeiten die nicht die Tätigkeit eines Technikers sind sondern eben eines Ingenieurs. Sowie die Anerkennung als sonstiger Beschäftigter.
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