Vertretung im Krankheitsfall
#1

Mit 38 Jahren Berufserfahrung bin ich in Entgeltstufe E13 Untergruppe 1 eingestuft worden für eine Vertretung von fünf Wochen und drei Tage. Ist das normal?
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#2

Untergruppe meint Stufe 1? Liegt einschlägige Berufserfahrung vor?
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#3

Oder geht es hier um die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gemäß § 14 TVöD oder TV-L, wobei diese gegenüber der dauerhaft auszuübenden geringerwertigen Tätigkeit eine solche nach Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 ist?
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#4

Nein ist es nicht. Wenn man vorübergehend höherwertige Tätigkeiten ausführt gibt es eine Zulage. Die wird allerdings erst nach 3 Monaten gezahlt, also kommt bei 5 Wochen noch gar nicht zum Tragen.
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#5

(05.04.2022, 11:54)Gast schrieb:  Nein ist es nicht. Wenn man vorübergehend höherwertige Tätigkeiten ausführt gibt es eine Zulage. Die wird allerdings erst nach 3 Monaten gezahlt, also kommt bei 5 Wochen noch gar nicht zum Tragen.

Woraus sollten sich die 3 Monate ergeben. In den üblichen Tarifvertragen TVöD gibt es ab einen Monat (dann rückwirkend) eine Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit.

Wobei ohne Konkretisierung der Fragestellungen weiteres rumspekulieren vermutlich nutzlos ist.
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