Vertreterbestellung in Kindergärten
#1

Ab wie vielen Kindergartenplätzen ist eine Vertretungsbestellung erforderlich?
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#2

(03.09.2025, 08:58)Gast schrieb:  Ab wie vielen Kindergartenplätzen ist eine Vertretungsbestellung erforderlich?

Ich gehe davon aus, dass es um die Frage einer ständigen Vertretung der Leitung geht.
Die Protokollerklärung Nr. 4 Satz 2 zum Abschnitt XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltordnung zum TVöD (VKA) gibt vor:
"Je Kindertagesstätte soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden."

Also eigentlich für jede Kindertagesstätte unabhängig von der Größe. Allerdings stellt diese Regelung keine zwingende Verbindliche Vorgabe vor. Insbesondere lassen sich daraus keine individuellen Rechte ableiten. Als solches liegt es im organisatorischen Ermessen des Arbeitgebers ob er eine Vertretung benennt und insbesondere eine ständige Vertretung.
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