Urlaubsanspruch nach Krankengeld
#1

Guten Tag, 
Meine Frage bezieht sich auf den Anspruch auf Erholungsurlaub nach sehr langem Krankengeldbezug.
Erhält man nach Beendigung der Krankschreibung für den Zeitraum des Krankengeldbezuges nur den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) oder den vollen Urlaub von 30 Tagen gutgeschrieben? 
Dankeschön
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#2

Grundsätzlich den vollen Urlaub. Allerdings verfällt der über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Urlaubsanspruch ggf. eher als der gesetzliche Urlaubsanspruch.
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#3

Danke für Ihre Rückmeldung. 
Konkret geht's darum, ich war das gesamte Jahr 2025 krank geschrieben, davon die meiste Zeit im Krankengeld. 
Ich werde nächste Woche wieder anfangen zu Arbeiten und werde zuerst den Urlaub von 2025 abbauen. 
Pro Jahr stehen mir 30 Tage Urlaub zu, mein Arbeitgeber will mir aber für letztes Jahr nur 20 Tage zugestehen.
Wer hat nun Recht?
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#4

Urlaub aus 2025 ist noch nicht verfallen.
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