30.01.2026, 16:12
Guten Tag,
Meine Frage bezieht sich auf den Anspruch auf Erholungsurlaub nach sehr langem Krankengeldbezug.
Erhält man nach Beendigung der Krankschreibung für den Zeitraum des Krankengeldbezuges nur den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) oder den vollen Urlaub von 30 Tagen gutgeschrieben?
Dankeschön
Meine Frage bezieht sich auf den Anspruch auf Erholungsurlaub nach sehr langem Krankengeldbezug.
Erhält man nach Beendigung der Krankschreibung für den Zeitraum des Krankengeldbezuges nur den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) oder den vollen Urlaub von 30 Tagen gutgeschrieben?
Dankeschön


