06.08.2026, 10:33
Aus dem Jahr 2025 habe ich noch 30 Tage Resturlaub und 5 Tage Zusatzurlaub nach dem SGB IX. Seit dem 30.03.2026 bin ich arbeitsunfähig erkrankt und ich werde meinen Urlaub nicht bis zum 30.09.2026 nehmen können. Eine Information über den Resturlaub habe ich am 09.06.2026 auf meinen dienstlichen Account erhalten:
"einer Bitte von -11- nachkommend möchte ich Sie über Ihren noch bestehenden Resturlaubsanspruch aus dem Urlaubsjahr 2025 informieren.
Dieser beträgt aktuell noch 35 Tage. Urlaub, der nicht innerhalb von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres in Anspruch genommen worden ist, verfällt ersatzlos. Für das Urlaubsjahr 2025 verfällt der Urlaubsanspruch daher am 30.09.2026.
Bitte beantragen Sie Ihren Urlaub so rechtzeitig, dass eine vollständige Inanspruchnahme vor Ablauf des Übertragungszeitraumes möglich ist.
Im Personal-Kiosk sind Ihre individuellen Urlaubsanspräche für das laufende Urlaubsjahr und eventuelle Ansprüche aus Vorjahren sowie die jeweils maßgeblichen Übertragungsfristen hinterlegt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig."
Die Zeiten passen ja schon nicht ganz zusammen ( 15 Monate und der Verfall am 30.09.2026). Nun habe ich gerade mit meiner PErsonalstelle gesprochen und mir wurde gesagt, dass mein Urlaub am 30.09. verfällt. Eine weitere Übertragung bis zum 31.03.2027 wäre nur möglich, wenn ich das gesamte Jahr 2026 bereits arbeitsunfähig wäre.
Wie ist denn die Rechtslage nun wirklich? Verfällt alles oder nur der tarifliche Anspruch?
"einer Bitte von -11- nachkommend möchte ich Sie über Ihren noch bestehenden Resturlaubsanspruch aus dem Urlaubsjahr 2025 informieren.
Dieser beträgt aktuell noch 35 Tage. Urlaub, der nicht innerhalb von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres in Anspruch genommen worden ist, verfällt ersatzlos. Für das Urlaubsjahr 2025 verfällt der Urlaubsanspruch daher am 30.09.2026.
Bitte beantragen Sie Ihren Urlaub so rechtzeitig, dass eine vollständige Inanspruchnahme vor Ablauf des Übertragungszeitraumes möglich ist.
Im Personal-Kiosk sind Ihre individuellen Urlaubsanspräche für das laufende Urlaubsjahr und eventuelle Ansprüche aus Vorjahren sowie die jeweils maßgeblichen Übertragungsfristen hinterlegt. Bitte informieren Sie sich regelmäßig."
Die Zeiten passen ja schon nicht ganz zusammen ( 15 Monate und der Verfall am 30.09.2026). Nun habe ich gerade mit meiner PErsonalstelle gesprochen und mir wurde gesagt, dass mein Urlaub am 30.09. verfällt. Eine weitere Übertragung bis zum 31.03.2027 wäre nur möglich, wenn ich das gesamte Jahr 2026 bereits arbeitsunfähig wäre.
Wie ist denn die Rechtslage nun wirklich? Verfällt alles oder nur der tarifliche Anspruch?


