Urlaubsanspruch nach Krankheit
#1

Ich habe die Begründung bekommen, dass meine Urlaubstage aus dem Vorjahr (2025) bis zum 31.03. bzw. 31.05. 2026 genommen werden müssen. Deshalb hat die Personalabteilung lt. TvÖD das Anrecht, den Urlaub auf das gesetzliche Mindestmaß zu kürzen.
ich war jedoch durchgängig krank und konnte keinen Urlaub bis zu diesen Daten nehmen. Meines Wissens bleibt somit der Urlaub bis zu 15 Monaten bestehen. ist das richtig?
Habe ich Anspruch auf den gesamten Urlaub oder tatsächlich nur auf das gesetzliche Mindestmaß?
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#2

Nur der gesetzliche Anspruch verfällt bei Dauerarbeitsunfähigkeit erst nach 15 Monaten. Der tarifliche Mehrurlaub verfällt, wenn er nicht bis zum 31.5.des Folgejahres angetreten wird.
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