18.08.2026, 15:41
13 Tage Resturlaub aus 2025 wurden mit 3 Tagen unter Bezug auf gesetzlichen Urlaubsanspruch abgegolten zum Renteneintritt 01.08.2026. Im Jahr 2026 bestand ununterbrochen Arbeitsunfähigkeit.
Abgeltung 2026 war korrekt.
10 Tage aus 2025 sind verfallen?
Abgeltung 2026 war korrekt.
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