Muss ich zwingend zum Beginn des Rentenalters das Arbeitsverhältnis beenden?
Das Arbeitsverhältnis nach TVöD endet automatisch bei erreichen des Regelaltersgrenze. Soweit sich Arbeitgeber und Arbeitsnehmer darauf einigen, kann das Arbeitsverhältnis auch fortgesetzt werden. Darauf besteht aber kein Anspruch.