Urlaub in der Probezeit
#1

Hallo, ich bin ganz neu im öff. Dienst und habe bis Dezember Probezeit. Mein Arbeitsvertrag läuft nur bis Ende der Elternzeit des bisherigen Amtsinhabers, ist also befristet auf ca. 1 Jahr. Wie kann ich trotzdem Urlaub schon im August bekommen und das mit gesetzlichem Hintergrund bekräftigen? Die Kita meines 2jährigen Kindes hat dann Schließzeit, und ich möchte mit dem Kleinen Urlaub machen und ihn nicht in eine fremde Kita stecken. Nun wurde schon seitens des Personalamts mein Antrag abgelehnt und mit der Wartezeit nach BurlG argumentiert, aber gibt es nicht doch eine Möglichkeit?
Ich wäre sehr dankbar für einen Tipp.
Luna
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#2

Hallo Luna

Während der Probezeit erwirbst du zwar einen Anspruch auf Urlaub, bist aber auf das Wohlwollen des Dienstherren angewiesen.

Zitat:mein Antrag abgelehnt und mit der Wartezeit nach BurlG argumentiert
Ist leider so!

MkG SB
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#3

Icon_lol

Schau mal aufs Datum, wann der erste Beitrag verfasst wurde! Mittlerweile ist die Probezeit und die befristete Stelle schon längst abgelaufen! Icon_wink
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#4

Hallo neXus

Stimmt! Habe gar darauf geachtet! Aber falls nochmals eine solche Anfrage kommt, dann ... Icon_cheesygrin

MkG SB
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