Gilt der Kündigungsschutz schon nach 6 Wochen Probezeit?
Welcher Kündigungsschutz?
Die Wartezeitkündigung nach Kündigungsschutzgesetz ist in den ersten 6 Monaten möglich. Auf die Dauer der vereinbarten Probezeit kommt es nicht an.
Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst erlauben eine Kündigung von befristen Verträgen außerhalb der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen (vereinbarte Vertragsdauer von mindestens ein Jahr). Wenn eine kürzere Vertragsdauer vereinbart ist kann es sein, dass eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit nicht möglich ist. Kommt darauf an welcher Tarifvertrag und ob die Voraussetzungen zur Anwendbarkeit der Klausel vorliegen.