28.04.2012, 08:32
Hallo zusammen
Meine Frage; Beschäftigter A, Befristeter Arbeitsvertrag auf 1 Jahr mit dreimonatiger Probezeit möchte nach zwei Monaten, innerhalb der Probezeit, 15 Tage Urlaub haben, muss/darf ihm dieser gewährt werden und wenn ja auf welcher Grundlage.
Gruß Frank
Meine Frage; Beschäftigter A, Befristeter Arbeitsvertrag auf 1 Jahr mit dreimonatiger Probezeit möchte nach zwei Monaten, innerhalb der Probezeit, 15 Tage Urlaub haben, muss/darf ihm dieser gewährt werden und wenn ja auf welcher Grundlage.
Gruß Frank