Umfang der Schweigepflicht
#1

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin mit einigen weiteren Kollegen neu in den Personalrat gewählt (NRW) und habe nun die erste Sitzung hinter mir.
Der PR-Vorsitzende hat alle eindringlich gewarnt, dass absolut keinerlei Inhalte der Sitzung weitergegeben werden dürfen.
In dieser Sitzung hatte ich das Anliegen eines Kollegen vorgebracht, der eine neue Software installiert bekommen hat, aber keine Schulung bekommt, obwohl das nötig wäre. Wir haben das Problem erörtert und ich habe dann gefragt, was ich dem Kollegen als Feedback geben darf. Mit Hinweis auf die o.g. Aussage zur Schweigepflicht sollte ich dem Kollegen aber nur sagen dürfen, welche Aktion wir ihm empfehlen, aber nicht, was der PR plant, zu tun.
Ich habe mir den § 9 des LPVG zur Schweigepflicht und einen Kommentar dazu durchgelesen, bin aber nach wie vor nicht sicher. Was sind "Angelegenheiten oder Tatsachen von Bedeutung" (über die zu schweigen wäre)? Ich dachte da eher an Personalangelegenheiten wie Gehaltsabsprachen, Abmahnungen etc.
Die Auslegung unseres PR würde ja zur Folge haben, dass man über die Aktivitäten des PR nichts nach außen dringen lassen dürfte. Scheint mir nicht im Sinne des Erfinders, ist aber in der Vergangenheit auch schon so gehandhabt worden...
Es wäre schön, wenn ich hier schon mal Hinweise bekäme, denn eine gemeinsame Schulung der Neulinge ist erst für Januar vorgesehen. Danke im Voraus!
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#2

Der Umfang der Schweigepflicht läuft wohl hier in diesem Fall hinaus, nur über den Personalrat als ganzen zu reden, praktisch wie eine eigenständige Person. Also nicht zu sagen:" ...der und der sind der Meinung, du bist eh blöd und selbst mit Schulung begreifst du das nicht, ich habe wäre dafür das du deine Schulung bekommst.", Anstelle dessen, der Personalrat ist zu der Entscheidung gekommen, dass.... Es geht halt darum, dass keiner durch seine Meinungsäußerung oder Ansicht durch die Arbeit im Personalrat bloßgestellt wird, da ja teilweise auch unangenehme Sachen diskutiert werden müssen. Beim Personalrat zählt das Ergebnis als Einzigstes, nicht wer welche Meinung und Position zu diesem Thema hatte.

Ich bin aber immer wieder erstaunt, welche belanglosen Dinge es bis in den Personalrat schaffen. Dinge wie eine Schulungen haben dort nichts zu suchen, sondern sind ein Zeichen von Fehlplanung und Misswirtschaft einer Kommune. Sorry, wenn es etwas hart formuliert ist, aber entweder ich sage, ich kann die Kosten für die Schulung sparen, weil ich 3 Leute im Hause habe, die sich damit auskennen und ihm das erklären können, oder die Software ist so belanglos, dass man keine Schulung braucht oder ich vergeude wertvolle Ressourcen und Arbeitskraft, weil der Sachbearbeiter nicht sinnvoll mit der Software arbeiten kann. Das was du als Beispiel anbringst, ist keine Thematik für einen Personalrat, sondern wie effektiv und effizient soll meine Kommune arbeiten. Wenn Software mit Schulung zu teuer war, suche ich mir eine billigere Software mit gleichem Leistungsumfang, wo ich mir die Schulung dazu noch leisten kann.

Maik
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#3

Hallo Kollegen!

Nur eine kleine Anmerkung zu dem Beispiel: Die Umstellung auf andere Software ist mitbestimmungspflichtig! Zumindest ist es in RLP so. Aber, das schreibt ja nur das Gesetz vor. Die DSL machen eh immer das, was sie wollen und stellen die PR vor vollendete Tatsachen. Logo, die wissen doch, dass "wir" mit einer Klage beim VerwG im Grunde nichts erreichen. Gängige Praxis bei allen Dingen, PR umschippern, sich dummstellen und am Ende sagen: "Ach ja?, Sorry, das haben wir aber nicht gewußt." Es ist schade, dass man keine wirklichen Rechte hat, die gnadenlos durchsetzbar wären. Das frustet bei der PR-Arbeit auf Dauer ganz schön. Frohes Schaffen und Glück auf:-) Haegar
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#4

Hallo Gast

Ich muss es jetzt mal so sagen, dein PR-V ist ein Schwachkopf!

Unter den §9 fällt die Info an den (Software-)Kollegen nicht. Ist ja auch nicht im Sinne des Gesetzes und widerspricht der Funktion eines PR-Mitglieds.

MfG SB


Ich nochmal. (habe auf "Antwort schreiben" statt auf "Vorschau" gedrückt)

Dein:

Zitat:Was sind "Angelegenheiten oder Tatsachen von Bedeutung" (über die zu schweigen wäre)? Ich dachte da eher an Personalangelegenheiten wie Gehaltsabsprachen, Abmahnungen etc.

damit liegst du genau richtig!

Noch zu nennen: Kündigungen, und auf Namen betroffener Koll. sollte man möglichst verzichten.

Zitat:Wir haben das Problem erörtert und ich habe dann gefragt, was ich dem Kollegen als Feedback geben darf. Mit Hinweis auf die o.g. Aussage zur Schweigepflicht sollte ich dem Kollegen aber nur sagen dürfen, welche Aktion wir ihm empfehlen, aber nicht, was der PR plant, zu tun.

Oh Gott. Hier verschanzt sich einer hinter diesem Paragraphen. Du kannst offen und ehrlich mit dem Kollegen reden, das erwartet er auch von dir. Auch darüber, welche Maßnahmen der PR plant. Günstig wäre es, wenn die Dst. nichts davon erfährt.

MfG SB
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