11.07.2012, 21:14
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin mit einigen weiteren Kollegen neu in den Personalrat gewählt (NRW) und habe nun die erste Sitzung hinter mir.
Der PR-Vorsitzende hat alle eindringlich gewarnt, dass absolut keinerlei Inhalte der Sitzung weitergegeben werden dürfen.
In dieser Sitzung hatte ich das Anliegen eines Kollegen vorgebracht, der eine neue Software installiert bekommen hat, aber keine Schulung bekommt, obwohl das nötig wäre. Wir haben das Problem erörtert und ich habe dann gefragt, was ich dem Kollegen als Feedback geben darf. Mit Hinweis auf die o.g. Aussage zur Schweigepflicht sollte ich dem Kollegen aber nur sagen dürfen, welche Aktion wir ihm empfehlen, aber nicht, was der PR plant, zu tun.
Ich habe mir den § 9 des LPVG zur Schweigepflicht und einen Kommentar dazu durchgelesen, bin aber nach wie vor nicht sicher. Was sind "Angelegenheiten oder Tatsachen von Bedeutung" (über die zu schweigen wäre)? Ich dachte da eher an Personalangelegenheiten wie Gehaltsabsprachen, Abmahnungen etc.
Die Auslegung unseres PR würde ja zur Folge haben, dass man über die Aktivitäten des PR nichts nach außen dringen lassen dürfte. Scheint mir nicht im Sinne des Erfinders, ist aber in der Vergangenheit auch schon so gehandhabt worden...
Es wäre schön, wenn ich hier schon mal Hinweise bekäme, denn eine gemeinsame Schulung der Neulinge ist erst für Januar vorgesehen. Danke im Voraus!
ich bin mit einigen weiteren Kollegen neu in den Personalrat gewählt (NRW) und habe nun die erste Sitzung hinter mir.
Der PR-Vorsitzende hat alle eindringlich gewarnt, dass absolut keinerlei Inhalte der Sitzung weitergegeben werden dürfen.
In dieser Sitzung hatte ich das Anliegen eines Kollegen vorgebracht, der eine neue Software installiert bekommen hat, aber keine Schulung bekommt, obwohl das nötig wäre. Wir haben das Problem erörtert und ich habe dann gefragt, was ich dem Kollegen als Feedback geben darf. Mit Hinweis auf die o.g. Aussage zur Schweigepflicht sollte ich dem Kollegen aber nur sagen dürfen, welche Aktion wir ihm empfehlen, aber nicht, was der PR plant, zu tun.
Ich habe mir den § 9 des LPVG zur Schweigepflicht und einen Kommentar dazu durchgelesen, bin aber nach wie vor nicht sicher. Was sind "Angelegenheiten oder Tatsachen von Bedeutung" (über die zu schweigen wäre)? Ich dachte da eher an Personalangelegenheiten wie Gehaltsabsprachen, Abmahnungen etc.
Die Auslegung unseres PR würde ja zur Folge haben, dass man über die Aktivitäten des PR nichts nach außen dringen lassen dürfte. Scheint mir nicht im Sinne des Erfinders, ist aber in der Vergangenheit auch schon so gehandhabt worden...
Es wäre schön, wenn ich hier schon mal Hinweise bekäme, denn eine gemeinsame Schulung der Neulinge ist erst für Januar vorgesehen. Danke im Voraus!